Energieausweis / Energiepass in Bremen-Vegesack online bestellen

Wir erstellen Energiepässe in und um Bremen-Vegesack . Egal, ob verbrauchs- oder bedarfsbasiert, egal, ob für Wohnhäuser oder für Gewerbeobjekte, hier erhalten Sie alle Energieausweise.

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Unsere Dienstleistung zeichnet sich aus durch Schnelligkeit und Kundenservice.Dafür stellen wir Ihnen unser Bestellformular zur Seite, mit dem Sie sämtliche notwendigen Informationenin kürzester Zeit eigenständigerfassen können.

Bremen-Vegesack Energieausweise - So kommen Sie an den offiziellen Energieausweis

Ihre Daten werden nach der Bestellung von unserem Energieberater kontrolliert.

Ihre Vorteile:

  • individuelle Ausstellung jedes einzelnen Energieausweises vom Energieexperten
  • Wir beantworten Rückfragen per Mail oder Telefon
  • 99% glückliche Kunden

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 22 Gemischt genutzte Gebäude

Absatz (1) Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln.

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§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Absatz (3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²?K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfsbasiert bedarfsorientiert

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Bremen-Vegesack

Wo finde ich die Angaben zum Warmwasserverbrauch / mittlere Warmwassertemperatur?

In Ihrem Formular fragen Sie Informationen zum Warmwasserverbrauch und zur mittleren Warmwassertemperatur ab. Leider habe ich dazu keinerlei Angaben. Wie kann ich beides herausfinden, bzw. ist ein Energieausweis auch ohne diese Angaben möglich?

Die Ausstellung des verbrauchsbasierten Energieausweises ist auch dann problemlos möglich, wenn Sie (wie in den meisten Fällen)keine Angaben zum Warmwasserverbrauch machen können. In diesem Fall wird zur Berechnung des Warmwasseranteils am Heizenergieverbrauch ein pauschaler Anteil herangezogen. Dieser ist in der Energieeinsparverordnung geregelt. In diesem Fall wird auch die Angabe der mittleren Warmwassertemperatur nicht benötigt.

Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 WEs, aber keine Verbrauchsdaten. Was tun?

Ich wollte bei Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis bestellen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten das nach der EnEV gedämmt ist. Jedoch haben alle Wohnungen eine eigene Heizung und Warmwasseraufbereitung. Natürlich habe ich nicht diese Verbrauchsdaten zur Hand, da die Mieter direkt mit dem Versorger abgerechnet haben. Was ist dort zu tun, zumal in den letzten Jahren Mietwechsel stattgefunden haben!?

Also zunächst einmal erfüllt das Gebäude alle formalen Voraussetzungen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis.
Die Verbrauchsdaten für das gesamte Objekt können Sie am besten direkt beim örtlichen Energieversorger nachfragen. Dieser muss Ihnen die Verbrauchsdaten herausgeben und darf dies auch nicht mit Verweis auf Datenschutz ablehnen. Sollte es (wie wir in ganz seltenen Fällen erleben) Probleme geben, weisen Sie den Energieversorger darauf hin, dass er zur Herausgabe dieser Daten an den Eigentümer verpflichtet ist. Da der Eigentümer die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten gegenüber dem Versorgungsunternehmen aus § 28 III 1 Nr. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Bremen-Vegesack (28755)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.18 1.14 1.09 1.13 1.15 1.15 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.09 1.10 1.14 1.13 1.13 1.12 1.13 1.13 1.08 1.12 1.14 1.14
2016 1.10 1.10 1.09 1.09 1.12 1.15 1.15 1.15 1.20 1.20 1.15 1.11
2015 1.23 1.20 1.18 1.14 1.14 1.12 1.11 1.13 1.10 1.05 1.06 1.11
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