Energieausweis / Energiepass in Bremen-Strom online bestellen

Hier erhalten Sie den Energieausweis für Ihr Objekt in Bremen-Strom. Wir bieten Ihnen sowohl Energieausweise nach Verbrauch, als auch nach Bedarf an.

Der Energieausweis für Bremen-Strom - vom Energieberater geprüft und ausgestellt

Ausgestellt von einem zertifizierten Energieberater sind unsere Energieausweise geeignet für Vermietung und Verkauf - nicht nur in Bremen, sondern in der ganzen Republik - im Notfall sogar mit Eilservice.Benutzen Sie dazu unser einfaches Bestellformular – fertig.

Bremen-Strom Energieausweise - So leicht funktioniert es

Wir prüfen Ihre Angaben und greifen zum Telefon, wenn es Rückfragen gibt.

Unser Qualitätsversprechen:

  • individuelle Ausstellung jedes Energieausweises von unserem zugelassenen Experten
  • Unsere Experten beantworten Rückfragen gerne per Mail und telefonisch
  • Kundenzufriedenheit

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 17 Grundsätze des Energieausweises

Absatz (1) Der Aussteller hat Energieausweise nach § 16 auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) oder des erfassten Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 sowie der §§ 18 und 19 auszustellen. Es ist zulässig, sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch anzugeben.

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§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Absatz (3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²?K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfsausweis bedarfsbasiert

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Bremen-Strom

Unterschied zwischen Gebäudenutzfläche und Wohnfläche?

In meinem von Ihnen ausgestellten Energieausweis ist eine Gebäudenutzfläche von 180m² ausgewiesen. Ich habe jedoch nur eine Wohnfläche von 150m² angegeben. Ist der Energieausweis falsch?

Nein. Die auf dem Ausweis angegebene Fläche A(n) ist die Gebäudenutzfläche. Diese wird nach einem standardisierten Verfahren aus der Wohnfläche ermittelt und bildet die Grundlage für die Berechnungen des Verbrauchsausweises. Im Allgemeinen ist sie höher als die tatsächliche Wohnfläche. Mit Ihrem Energieausweis ist alles in Ordnung.

Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 WEs, aber keine Verbrauchsdaten. Was tun?

Ich wollte bei Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis bestellen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten das nach der EnEV gedämmt ist. Jedoch haben alle Wohnungen eine eigene Heizung und Warmwasseraufbereitung. Natürlich habe ich nicht diese Verbrauchsdaten zur Hand, da die Mieter direkt mit dem Versorger abgerechnet haben. Was ist dort zu tun, zumal in den letzten Jahren Mietwechsel stattgefunden haben!?

Also zunächst einmal erfüllt das Gebäude alle formalen Voraussetzungen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis.
Die Verbrauchsdaten für das gesamte Objekt können Sie am besten direkt beim örtlichen Energieversorger nachfragen. Dieser muss Ihnen die Verbrauchsdaten herausgeben und darf dies auch nicht mit Verweis auf Datenschutz ablehnen. Sollte es (wie wir in ganz seltenen Fällen erleben) Probleme geben, weisen Sie den Energieversorger darauf hin, dass er zur Herausgabe dieser Daten an den Eigentümer verpflichtet ist. Da der Eigentümer die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten gegenüber dem Versorgungsunternehmen aus § 28 III 1 Nr. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Bremen-Strom (28197)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.16 1.12 1.07 1.11 1.13 1.13 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.07 1.08 1.11 1.11 1.10 1.10 1.10 1.10 1.06 1.09 1.11 1.11
2016 1.07 1.08 1.07 1.06 1.09 1.12 1.13 1.12 1.18 1.18 1.13 1.09
2015 1.19 1.16 1.14 1.11 1.10 1.09 1.08 1.10 1.07 1.03 1.04 1.09
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