Energieausweis / Energiepass in Bremen-Osterholz online bestellen
Wir erstellen Energieausweise in und um Bremen-Osterholz in Bremen. Wir bieten Ihnen sowohl Energieausweise nach Verbrauch, als auch nach Bedarf an.
Energieausweise in Bremen-Osterholz - vom Experten geprüft und ausgestellt
Schnell, zuverlässig und rechtssicher sind unsere Energieausweise geeignet für Vermietung und Verkauf - in Bremen und in ganz Deutschland - wenn es eilt sogar mit 24h-Service.Dafür stellen wir Ihnen unsere simplen Online Formulare zur Verfügung, mit dem Sie alle benötigten Angaben zum Gebäude binnen weniger Minuten selbsterfassen.
Bremen-Osterholz Energieausweise - So einfach klappt es
Ihre Daten werden anschließend von unserem Energieberater kontrolliert.
Unsere Qualität:- individuelle Ausstellung aller Energieausweise vom erfahrenen Energieberater
- Ausstellung innerhalb weniger Werktage
- Wir beantworten Ihre Fragen per Mail und telefonisch
- Kundenzufriedenheit

Auszug aus der Energieeinsparverordnung
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§ 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Absatz (4) Als Vergleichswerte für den Energieverbrauch eines Nichtwohngebäudes sind in den Energieausweis die Werte einzutragen, die jeweils vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind.
...§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
Absatz (3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²?K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Bremen-Osterholz
Energieausweis für Haus im Rohbau?
Ich möchte mein Haus verkaufen, dass sich noch im Rohbau befindet. Benötige ich für den Verkauf einen Energieausweis? Was sagt die EnEV dazu aus?
Für diesen Fall werden Sie in der EnEV direkt keinen Hinweis finden. Allerdings ergibt sich schon aus den Regeln zur Erstellung von Energieausweisen, dass in diesem Fall KEIN Energieausweis ausgestellt werden muss und kann. Da keine funktionierende Heizungsanlage mehr vorhanden ist, sind weder die Voraussetzungen zur Erstellung eines Verbrauchs- noch eines Bedarfsausweises vorhanden.
Die Befreiung von der Ausweispflicht lässt sich wie folgt ableiten: Das Gebäude wird nicht gemäß § 1 Abs. 2 EnEV 2014 unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt
Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 WEs, aber keine Verbrauchsdaten. Was tun?
Ich wollte bei Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis bestellen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten das nach der EnEV gedämmt ist. Jedoch haben alle Wohnungen eine eigene Heizung und Warmwasseraufbereitung. Natürlich habe ich nicht diese Verbrauchsdaten zur Hand, da die Mieter direkt mit dem Versorger abgerechnet haben. Was ist dort zu tun, zumal in den letzten Jahren Mietwechsel stattgefunden haben!?
Also zunächst einmal erfüllt das Gebäude alle formalen Voraussetzungen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis.
Die Verbrauchsdaten für das gesamte Objekt können Sie am besten direkt beim örtlichen Energieversorger nachfragen. Dieser muss Ihnen die Verbrauchsdaten herausgeben und darf dies auch nicht mit Verweis auf Datenschutz ablehnen. Sollte es (wie wir in ganz seltenen Fällen erleben) Probleme geben, weisen Sie den Energieversorger darauf hin, dass er zur Herausgabe dieser Daten an den Eigentümer verpflichtet ist. Da der Eigentümer die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten gegenüber dem Versorgungsunternehmen aus § 28 III 1 Nr. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).
Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?
Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?
Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.
Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.
Klimafaktoren in Bremen-Osterholz (28307)
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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2018 | 1.20 | 1.15 | 1.10 | 1.15 | 1.17 | 1.17 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 |
2017 | 1.11 | 1.11 | 1.15 | 1.14 | 1.14 | 1.13 | 1.14 | 1.14 | 1.09 | 1.13 | 1.15 | 1.15 |
2016 | 1.12 | 1.12 | 1.11 | 1.10 | 1.13 | 1.16 | 1.17 | 1.16 | 1.22 | 1.22 | 1.17 | 1.12 |
2015 | 1.25 | 1.22 | 1.20 | 1.16 | 1.15 | 1.14 | 1.13 | 1.15 | 1.11 | 1.07 | 1.08 | 1.13 |