Energieausweis / Energiepass in Bremen-Mitte online bestellen

Hier erhalten Sie den Energieausweis für Ihre Immobilie in Bremen-Mitte. Sie erhalten von uns Energieausweise nach Verbrauch oder Bedarf, für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude.

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude in Bremen-Mitte - vom Experten geprüft

Unser Service zeichnet sich aus durch Rechtssicherheit und Kundenorientierung.Dafür stellen wir Ihnen unsere intuitiven Bestellformulare zur Verfügung, mit welchem Sie sämtliche benötigten Angaben zum Haus innerhalb weniger Minuten erfassen können.

Bremen-Mitte Energiepass - So leicht geht es

Wir kontrollieren Ihre Daten und nehmen mit Ihnen Kontakt auf, wenn es Ungereimtheiten gibt.

Unsere Markenzeichen:

  • sachkundige Kontrolle aller Energieausweise durch den erfahrenen Energieexperten
  • kompetente Beratung per Telefon
  • 99% glückliche Kunden

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Absatz (1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: 1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1, 2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude, 3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, 4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und 5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse. Bei Nichtwohngebäuden ist bei Energiebedarfs- und bei Energieverbrauchsausweisen als Pflichtangabe nach Satz 1 Nummer 2 der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen.

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§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Absatz (3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²?K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden.

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Fotos Energieausweis

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Bremen-Mitte

Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 WEs, aber keine Verbrauchsdaten. Was tun?

Ich wollte bei Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis bestellen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten das nach der EnEV gedämmt ist. Jedoch haben alle Wohnungen eine eigene Heizung und Warmwasseraufbereitung. Natürlich habe ich nicht diese Verbrauchsdaten zur Hand, da die Mieter direkt mit dem Versorger abgerechnet haben. Was ist dort zu tun, zumal in den letzten Jahren Mietwechsel stattgefunden haben!?

Also zunächst einmal erfüllt das Gebäude alle formalen Voraussetzungen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis.
Die Verbrauchsdaten für das gesamte Objekt können Sie am besten direkt beim örtlichen Energieversorger nachfragen. Dieser muss Ihnen die Verbrauchsdaten herausgeben und darf dies auch nicht mit Verweis auf Datenschutz ablehnen. Sollte es (wie wir in ganz seltenen Fällen erleben) Probleme geben, weisen Sie den Energieversorger darauf hin, dass er zur Herausgabe dieser Daten an den Eigentümer verpflichtet ist. Da der Eigentümer die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten gegenüber dem Versorgungsunternehmen aus § 28 III 1 Nr. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

14 Wohneinheiten und 2 Ladenlokale - Wecher Ausweis?

Mein Objekt hat 14 Wohneinheiten und 2 Ladenlokale. Kann hier auch der verbrauchsbasierte Energieausweis verwendet werden, wenn das Objekt der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht?

Wie in der EnEV erwähnt, sind bedarfsorientierte Energieausweise bei einem vor 1977 errichteten Objekt nur notwendig, wenn es weniger als 5 Wohneinheiten hat. Das heißt unabhängig davon, ob das Objekt der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, kann für das Gebäude ein verbrauchsbasierter Energieausweis ausgestellt werden.

Bitte bedenken Sie allerdings, dass das nur für den Wohnanteil des Gebäudes gilt. Für ein Mischgebäude (gewerblicher und Wohnanteil) benötigen Sie zwei Ausweise - in Ihrem Fall jeweils einen verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude (für die Ladenlokale - in der Annahme diese werden gewerblich genutzt und beheizt).

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Bremen-Mitte (28195)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.20 1.16 1.10 1.15 1.17 1.17 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.11 1.11 1.15 1.14 1.14 1.14 1.14 1.14 1.10 1.13 1.16 1.16
2016 1.12 1.12 1.11 1.10 1.13 1.16 1.17 1.17 1.22 1.22 1.17 1.12
2015 1.26 1.22 1.20 1.16 1.16 1.14 1.13 1.15 1.11 1.07 1.08 1.13
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