Energieausweis / Energiepass in Bremen-Huchting online bestellen

Bei uns finden Sie alle Antworten zum Thema Energieausweis in und um Bremen-Huchting. Sie erhalten von uns Energieausweise nach Verbrauch oder Bedarf, für Wohnhäuser oder Gewerbe.

Energieausweise in Bremen-Huchting - garantiert rechtskräftig

Unsere Dienstleistung zeichnet sich aus durch Zuverlässigkeit und Kundenorientierung.Dafür stellen wir Ihnen unsere intuitiven Online Formulare zur Seite, mit dem Sie die notwendigen Informationenin wenigen Minuten eigenständigerfassen.

Bremen-Huchting Energieausweis - Ablauf

Wir prüfen Ihre Daten und greifen zum Telefon, wenn es Probleme gibt.

Unser Service:

  • Kontrolle jedes einzelnen Energieausweises durch den Experten
  • qualifizierte telefonische Fachberatung
  • Kundenzufriedenheit

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Absatz (2) Bei Wohngebäuden ist der Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche anzugeben. Ist im Fall dezentraler Warmwasserbereitung in Wohngebäuden der hierauf entfallende Verbrauch nicht bekannt, ist der Endenergieverbrauch um eine Pauschale von 20 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche zu erhöhen. Im Fall der Kühlung von Raumluft in Wohngebäuden ist der für Heizung und Warmwasser ermittelte Endenergieverbrauch um eine Pauschale von 6 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter gekühlte Gebäudenutzfläche zu erhöhen. Ist die Gebäudenutzfläche nicht bekannt, kann sie bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. Bei Nichtwohngebäuden ist der Endenergieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche anzugeben. Der Endenergieverbrauch für Heizung ist einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Der Primärenergieverbrauch wird auf der Grundlage des Endenergieverbrauchs und der Primärenergiefaktoren nach Anlage 1 Nummer 2.1.1 Satz 2 bis 7 errechnet.

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§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Absatz (3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²?K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden.

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Fotos Energieausweis

  • verbrauchsausweis bedarfsausweis

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Bremen-Huchting

Kein Energieausweis. Besteht ein Anrecht auf Schadensersatz?

Wir haben den Energieausweis beim Verkäufer angefordert. Er meinte, der Makler sei zuständig, dafür würde er bezahlt werden. Der Makler behauptete, dass der Ausweis bei der Besichtigung da gelegen hätte. Wir haben nie einen gesehen. Dafür gibt es Zeugen.
Nun haben wir ihn letzte Woche bekommen. Ganze vier Wochen nach dem Kaufvertrag. Was können wir dagegen unternehmen? Besteht ein Anrecht auf Schadensersatz?

In der Tat wäre der Verkäufer (in Ihrem Fall der Makler) verpflichtet gewesen, Ihnen den Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Sie hätten auf der Vorlage bestehen müssen. Jetzt ist es natürlich schwierig nachzuweisen, dass Ihnen kein Energieausweis vorgezeigt wird (es sei denn, dies lässt sich durch das Ausstellungsdatum des Ausweises ausschließen).
Sollte der Energieausweis, der Ihnen nun vorliegt, fehlerhaft sein, dann besteht natürlich die Möglichkeit, auf Nachbesserung des Dokuments durch den Eigentümer zu bestehen. Theoretisch lässt sich sicher auch ein Schadensersatzanspruch konstruieren, falls die Immobilie im ursprünglich falschen Ausweis deutlich günstiger dargestellt wurde. Das ist allerdings sehr schwierig und hier wäre auch zu ermitteln, wer letztlich für die Fehler haftbar ist. In der Praxis der Rechtsprechung ist das meines Wissens in noch keinem Fall gelungen.

Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 WEs, aber keine Verbrauchsdaten. Was tun?

Ich wollte bei Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis bestellen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten das nach der EnEV gedämmt ist. Jedoch haben alle Wohnungen eine eigene Heizung und Warmwasseraufbereitung. Natürlich habe ich nicht diese Verbrauchsdaten zur Hand, da die Mieter direkt mit dem Versorger abgerechnet haben. Was ist dort zu tun, zumal in den letzten Jahren Mietwechsel stattgefunden haben!?

Also zunächst einmal erfüllt das Gebäude alle formalen Voraussetzungen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis.
Die Verbrauchsdaten für das gesamte Objekt können Sie am besten direkt beim örtlichen Energieversorger nachfragen. Dieser muss Ihnen die Verbrauchsdaten herausgeben und darf dies auch nicht mit Verweis auf Datenschutz ablehnen. Sollte es (wie wir in ganz seltenen Fällen erleben) Probleme geben, weisen Sie den Energieversorger darauf hin, dass er zur Herausgabe dieser Daten an den Eigentümer verpflichtet ist. Da der Eigentümer die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten gegenüber dem Versorgungsunternehmen aus § 28 III 1 Nr. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Bremen-Huchting (28259)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.19 1.15 1.10 1.14 1.16 1.16 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.10 1.11 1.14 1.14 1.13 1.13 1.13 1.13 1.09 1.13 1.15 1.15
2016 1.11 1.11 1.10 1.09 1.13 1.16 1.16 1.16 1.21 1.21 1.16 1.12
2015 1.24 1.21 1.19 1.15 1.14 1.13 1.12 1.14 1.10 1.06 1.07 1.12
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