Energieausweis / Energiepass in Bremen-Horn-Lehe online bestellen
Bei uns sind Sie richtig für all Ihre Fragen rund um den Energieausweis in Bremen-Horn-Lehe. Sie erhalten von uns Energieausweise nach Verbrauch oder Bedarf, für Wohnhäuser oder Gewerbe.
Der Energieausweis für Bremen-Horn-Lehe - vom Energieberater geprüft
Unsere Energieausweise sind garantiert rechtssicher und gültig für Vermietung und Verkauf.Dafür stellen wir Ihnen unsere einfachen Onlineformulare zur Verfügung, mit welchem Sie die benötigten Angaben zum Gebäude binnen weniger Minuten selbsterfassen.
Bremen-Horn-Lehe Energiepass - So einfach geht es
Wir kontrollieren Ihre Angaben und nehmen mit Ihnen Kontakt auf, wenn es Ungereimtheiten gibt.
Unsere Markenzeichen:- sachverständige Kontrolle jedes einzelnen Energieausweises durch den zugelassenen Experten
- Wenn's brennt: Eil-Service
- kompetente telefonische Beratung
- Kundenzufriedenheit
Auszug aus der Energieeinsparverordnung
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§ 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude
Absatz (3) § 12 Absatz 5 Satz 3 ist auf Ausbildungen im Sinne des Absatzes 1 entsprechend anzuwenden.
...§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
Absatz (3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²?K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Bremen-Horn-Lehe
Ist das Baujahr der Anlagentechnik Pflichtangabe für Immobilienanzeigen?
Muss bei den Pflichtangaben für Immobilienanzeigen das Baujahr der Anlagentechnik oder nur das Baujahr des Hauses angegeben werden (was ja oft weit auseinanderklafft)?
Das Baujahr der Heizungsanlage muss in Immobilieninseraten nicht zwingend angegeben werden, egal, ob in Zeitungen, auf Internetportalen oder privat inseriert wird.
Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 WEs, aber keine Verbrauchsdaten. Was tun?
Ich wollte bei Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis bestellen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten das nach der EnEV gedämmt ist. Jedoch haben alle Wohnungen eine eigene Heizung und Warmwasseraufbereitung. Natürlich habe ich nicht diese Verbrauchsdaten zur Hand, da die Mieter direkt mit dem Versorger abgerechnet haben. Was ist dort zu tun, zumal in den letzten Jahren Mietwechsel stattgefunden haben!?
Also zunächst einmal erfüllt das Gebäude alle formalen Voraussetzungen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis.
Die Verbrauchsdaten für das gesamte Objekt können Sie am besten direkt beim örtlichen Energieversorger nachfragen. Dieser muss Ihnen die Verbrauchsdaten herausgeben und darf dies auch nicht mit Verweis auf Datenschutz ablehnen. Sollte es (wie wir in ganz seltenen Fällen erleben) Probleme geben, weisen Sie den Energieversorger darauf hin, dass er zur Herausgabe dieser Daten an den Eigentümer verpflichtet ist. Da der Eigentümer die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten gegenüber dem Versorgungsunternehmen aus § 28 III 1 Nr. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).
Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?
Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?
Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.
Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.
Klimafaktoren in Bremen-Horn-Lehe (28357)
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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2018 | 1.17 | 1.13 | 1.08 | 1.13 | 1.15 | 1.15 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 |
2017 | 1.09 | 1.09 | 1.13 | 1.12 | 1.12 | 1.12 | 1.12 | 1.12 | 1.08 | 1.11 | 1.13 | 1.13 |
2016 | 1.09 | 1.09 | 1.08 | 1.08 | 1.11 | 1.14 | 1.15 | 1.14 | 1.20 | 1.20 | 1.15 | 1.10 |
2015 | 1.22 | 1.19 | 1.16 | 1.13 | 1.12 | 1.11 | 1.10 | 1.12 | 1.09 | 1.04 | 1.06 | 1.10 |