Energieausweis / Energiepass in Bremen-Burglesum online bestellen

Hier sind Sie richtig für alle Fragen zum Energieausweis in Bremen-Burglesum. Wir bieten Ihnen sowohl Energieausweise nach Verbrauch, als auch nach Bedarf an.

Der Energieausweis in Bremen-Burglesum - vom Experten geprüft

Unsere Energieausweise sind garantiert rechtskräftig und von staatlichen Stellen anerkannt.Dafür stellen wir Ihnen unsere Onlineformulare zur Seite, mit dem Sie die notwendigen Informationen zum Haus innerhalb weniger Minuten eigenständigerfassen können.

Bremen-Burglesum Energiepass - So kommen Sie an den offiziellen Energieausweis für Vermietung und Verkauf

Ihre Daten werden anschließend von unserem Energieberater geprüft.

Das zeichnet uns aus:

  • individuelle Ausstellung aller Energieausweise vom Experten
  • 24h-Service
  • qualifizierte telefonische Beratung
  • 99% glückliche Kunden

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Absatz (1) Werden Energieausweise für bestehende Gebäude auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs ausgestellt, sind der witterungsbereinigte Endenergie- und Primärenergieverbrauch nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 zu berechnen. Die Ergebnisse sind in den Energieausweisen anzugeben, soweit ihre Angabe für Energieverbrauchswerte in den Mustern der Anlagen 6, 7 und 9 vorgesehen ist. Die Bestimmungen des § 9 Absatz 2 Satz 2 über die vereinfachte Datenerhebung sind entsprechend anzuwenden.

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§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Absatz (3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²?K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfspass bedarfsbasiert

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Bremen-Burglesum

Energiebedarf für Warmwasser im Energieausweis?

Warum wird der Energiebedarf für Warmwasser im Energieausweis mit aufgeführt? Das sagt doch gar nichts über die energetischen Qualitäten des Gebäudes aus.

Das hat zwei Gründe:


1. Die energetische Qualität des Gebäudes wird nicht nur durch die Wärmedämmeigenschaften des Baukörpers bestimmt sondern auch durch die Effektivität der Anlagen zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung. Gerade bei der Warmwasserbereitung entstehen oft erhebliche Wärmeverluste, z.B. wenn Speicher oder Zirkulationsleitungen nicht oder nicht ausreichend gedämmt sind.



2. soll ja auch bei Verbrauchsausweis mit der Einordnung der Verbrauchskennwerte in Farbskala und Effizienzklassen eine Vergleichbarkeit von Gebäuden erreicht werden. In der Regel erfolgt bei vielen Gebäuden die Warmwasserbereitung zentral über die Heizungsanlage ohne separate Energieverbrauchserfassung. Dementsprechend ist es einfacher, im Energieausweis auch den Gesamtverbrauch auszuweisen und bei Gebäuden mit dezentraler Warmwasserbereitung einen pauschalen Ausfschlag einzurechnen.


Für die Ermittlung des Verbrauchskennwertes wird der Verbrauchsanteil für Beheizung klimatisch bewertet, der Warmwasseranteil geht unverändert ein.

Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 WEs, aber keine Verbrauchsdaten. Was tun?

Ich wollte bei Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis bestellen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten das nach der EnEV gedämmt ist. Jedoch haben alle Wohnungen eine eigene Heizung und Warmwasseraufbereitung. Natürlich habe ich nicht diese Verbrauchsdaten zur Hand, da die Mieter direkt mit dem Versorger abgerechnet haben. Was ist dort zu tun, zumal in den letzten Jahren Mietwechsel stattgefunden haben!?

Also zunächst einmal erfüllt das Gebäude alle formalen Voraussetzungen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis.
Die Verbrauchsdaten für das gesamte Objekt können Sie am besten direkt beim örtlichen Energieversorger nachfragen. Dieser muss Ihnen die Verbrauchsdaten herausgeben und darf dies auch nicht mit Verweis auf Datenschutz ablehnen. Sollte es (wie wir in ganz seltenen Fällen erleben) Probleme geben, weisen Sie den Energieversorger darauf hin, dass er zur Herausgabe dieser Daten an den Eigentümer verpflichtet ist. Da der Eigentümer die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten gegenüber dem Versorgungsunternehmen aus § 28 III 1 Nr. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Bremen-Burglesum (28237)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.17 1.13 1.08 1.12 1.14 1.14 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.09 1.09 1.12 1.12 1.11 1.11 1.11 1.11 1.07 1.11 1.13 1.13
2016 1.09 1.09 1.08 1.07 1.11 1.13 1.14 1.14 1.19 1.19 1.14 1.10
2015 1.21 1.18 1.16 1.13 1.11 1.10 1.09 1.12 1.08 1.04 1.05 1.10
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