Energieausweis / Energiepass in Bremen-Borgfeld online bestellen

Hier sind Sie richtig für alle Fragen rund um den Energieausweis in Bremen-Borgfeld. Wir bieten Ihnen sowohl Energieausweise nach Verbrauch, als auch nach Bedarf an.

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude in Bremen-Borgfeld - vom Experten geprüft

Ausgestellt von einem zertifizierten Energieexperten eignen sich unsere Energieausweise für Vermietung und Verkauf - nicht nur in Bremen, sondern in ganz Deutschland - im Notfall sogar mit 24h-Service.Füllen Sie einfach unser simples Onlineformular aus – alles weitere erledigen wir.

Bremen-Borgfeld Energieausweise - So leicht funktioniert es

Ihre Daten werden anschließend von uns kontrolliert.

Unser Service:

  • Prüfung aller Energieausweise von unserem Energieberater
  • Ausstellung innerhalb weniger Tage
  • kompetente telefonische Beratung
  • 99% positive Bewertungen

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude

Absatz (2) Voraussetzung für die Ausstellungsberechtigung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis ist 1. während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach einem Studium ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus, 2. eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die a) in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 den wesentlichen Inhalten der Anlage 11, b) in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 den wesentlichen Inhalten der Anlage 11 Nummer 1 und 2 entspricht, oder 3. eine öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ein Sachgebiet im Bereich des energiesparenden Bauens oder in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus.

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§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Absatz (3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²?K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden.

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Fotos Energieausweis

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Bremen-Borgfeld

Energieausweis für Haus mit modernem Anbau?

Ich möchte gern einen online-Energieausweis (verbrauchsorientiert) bei Ihnen erstellen lassen und habe dazu noch Fragen: Mein Haus ist Baujahr 1999, der zweigeschossige Anbau ist neu (Bj 2014), entsprechend sind es unterschiedliche Angaben bez. Dämmungsdicke und Fenster. Welche soll ich angeben? Art des Hauses: an dem Anbau ist direkt ein anderes Haus drangebaut. Ist es dann eine DDH oder eher ein REH? Passt beides nicht so recht ... Warum ein Foto vom Haus? Kommt das auf den Ausweis, oder brauchen Sie das nur zur Erstellung?

Ich werde versuchen, Ihre Fragen nacheinander zu beantworten:
1. Sie können selbstverständlich einen Ausweis für das komplette Haus erstellen lassen, unabhängig davon, ob es in der Vergangenheit wesentlich erweitert wurde.
2. Wenn eine wesentliche Erweiterung stattfand (war ein Bauantrag erforderlich), dann sind im Energieausweis sowohl das ursprüngliche Baujahr als auch das Baujahr der Erweiterung/Anbau anzugeben. Unser Onlineformular lässt hier Mehrfachangaben zu.
3. Bei den Baujahren Ihres Hauses ist eine differenzierte Angabe der Dämmungsdicke von Orginalsubstanz und Erweiterung irrelevant (für den Verbrauchsausweis), weil auch schon das Ursprungshaus nach WSchV 95 mit einem vergleichsweise hohen Dämmstandard errichtet wurde. In diesem Fall würden wir ohnehin diesbezüglich keine Modernisierung für notwendig halten und auch keine entsprechenden Hinweise im Energieausweis machen.
4. Wenn nicht klar ist, ob es sich um ein REH oder eine DHH handelt, können Sie diese Angabe auch weglassen. Aus meiner Sicht würde es sich immer noch um ein freistehendes Haus (mit komplexem Grundriss) handeln.
5. Die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Energieausweis ist freiwillig, Sie können auch darauf verzichten.

Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 WEs, aber keine Verbrauchsdaten. Was tun?

Ich wollte bei Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis bestellen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten das nach der EnEV gedämmt ist. Jedoch haben alle Wohnungen eine eigene Heizung und Warmwasseraufbereitung. Natürlich habe ich nicht diese Verbrauchsdaten zur Hand, da die Mieter direkt mit dem Versorger abgerechnet haben. Was ist dort zu tun, zumal in den letzten Jahren Mietwechsel stattgefunden haben!?

Also zunächst einmal erfüllt das Gebäude alle formalen Voraussetzungen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis.
Die Verbrauchsdaten für das gesamte Objekt können Sie am besten direkt beim örtlichen Energieversorger nachfragen. Dieser muss Ihnen die Verbrauchsdaten herausgeben und darf dies auch nicht mit Verweis auf Datenschutz ablehnen. Sollte es (wie wir in ganz seltenen Fällen erleben) Probleme geben, weisen Sie den Energieversorger darauf hin, dass er zur Herausgabe dieser Daten an den Eigentümer verpflichtet ist. Da der Eigentümer die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten gegenüber dem Versorgungsunternehmen aus § 28 III 1 Nr. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Bremen-Borgfeld (28357)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.17 1.13 1.08 1.13 1.15 1.15 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.09 1.09 1.13 1.12 1.12 1.12 1.12 1.12 1.08 1.11 1.13 1.13
2016 1.09 1.09 1.08 1.08 1.11 1.14 1.15 1.14 1.20 1.20 1.15 1.10
2015 1.22 1.19 1.16 1.13 1.12 1.11 1.10 1.12 1.09 1.04 1.06 1.10
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