Energieausweis / Energiepass in Bremen-Blumenthal online bestellen

Hier erhalten Sie den rechtskräftigen Energieausweis für Ihre Immobilie in Bremen-Blumenthal. Sie erhalten von uns Energieausweise nach Verbrauch oder Bedarf, für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude.

Energieausweis in Bremen-Blumenthal - zuverlässig und rechtsfest

Unsere Energieausweise sind garantiert rechtssicher und gültig für Vermietung und Verkauf.Dafür stellen wir Ihnen unser simples Online Formular zur Verfügung, mit welchem Sie sämtliche Angabenin wenigen Minuten erfassen.

Bremen-Blumenthal Energiepass - So leicht klappt es

Wir prüfen Ihre Angaben und rufen Sie zurück, wenn es Rückfragen gibt.

Unsere Markenzeichen:

  • individuelle Kontrolle aller Energieausweise von unserem Energieexperten
  • Wenn's brennt: Sofort-Service
  • telefonische Beratung
  • 99% positive Kundenbewertungen

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 22 Gemischt genutzte Gebäude

Absatz (2) Teile eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen und einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche umfassen, sind getrennt als Wohngebäude zu behandeln.

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§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Absatz (3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²?K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfsorientiert bedarfsbasiert

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Bremen-Blumenthal

Gebäude wird mit Mini-BHKW beheizt. Welchen Energeiausweis wähle ich?

Unser Gebäude, das wir gerne verkaufen möchten, wird durch ein Mini-BHKW (an dem außerdem noch zwei weitere Gebäude angeschlossen sind) beheizt. Durch den Betrieb mit Gas sparen wir gleichzeitig Strom ein. Ich habe im Formular zur Ausstellung eines Energieausweises nichts finden können, was dieses berücksichtigt. Wie ist hier vorzugehen?

Sie haben vollkommen recht. Das Mini-BHKW nutzt nur ca. 60-70% der eingesetzten Energie (Gas) zur Wärmebereitstellung. Wenn Sie also im Verbrauchsausweis den Gasverbrauch angeben, dann würde der Verbrauchskennwert nach oben verfälscht. In der Regel ist am Ausgang des BHKW (Wärmeauskopplung) ein Wärmemengenzähler WMZ installiert (oder sogar einer für jedes Gebäude). Das ist üblich, da der erzeugte/eingespeiste Strom ja meistens nach KWKG gefördert wird und hierfür eine Erfassung der Wärmemengen erforderlich ist. Sollte ein WMZ vorhanden sein, dann könnten wir die darüber abgerechneten Wärmemengen für den Verbrauchsausweis nutzen.

Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 WEs, aber keine Verbrauchsdaten. Was tun?

Ich wollte bei Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis bestellen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten das nach der EnEV gedämmt ist. Jedoch haben alle Wohnungen eine eigene Heizung und Warmwasseraufbereitung. Natürlich habe ich nicht diese Verbrauchsdaten zur Hand, da die Mieter direkt mit dem Versorger abgerechnet haben. Was ist dort zu tun, zumal in den letzten Jahren Mietwechsel stattgefunden haben!?

Also zunächst einmal erfüllt das Gebäude alle formalen Voraussetzungen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis.
Die Verbrauchsdaten für das gesamte Objekt können Sie am besten direkt beim örtlichen Energieversorger nachfragen. Dieser muss Ihnen die Verbrauchsdaten herausgeben und darf dies auch nicht mit Verweis auf Datenschutz ablehnen. Sollte es (wie wir in ganz seltenen Fällen erleben) Probleme geben, weisen Sie den Energieversorger darauf hin, dass er zur Herausgabe dieser Daten an den Eigentümer verpflichtet ist. Da der Eigentümer die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten gegenüber dem Versorgungsunternehmen aus § 28 III 1 Nr. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Bremen-Blumenthal (28755)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.18 1.14 1.09 1.13 1.15 1.15 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.09 1.10 1.14 1.13 1.13 1.12 1.13 1.13 1.08 1.12 1.14 1.14
2016 1.10 1.10 1.09 1.09 1.12 1.15 1.15 1.15 1.20 1.20 1.15 1.11
2015 1.23 1.20 1.18 1.14 1.14 1.12 1.11 1.13 1.10 1.05 1.06 1.11
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