Energieausweis / Energiepass in Berlin-Wittenau online bestellen

Hier sind Sie richtig für alle Fragen zum Energieausweis in Berlin-Wittenau. Egal, ob nach Verbrauch oder nach Bedarf, egal, ob für Wohnhäuser oder für Nichtwohngebäude, hier erhalten Sie alle Energieausweise aus einer Hand.

Energieausweise in Berlin-Wittenau - jetzt online bestellen

Unsere Energieausweise sind garantiert rechtssicher und gültig für Vermietung und Verkauf.Dafür stellen wir Ihnen unser simples Online Formular zur Verfügung, mit dem Sie sämtliche benötigten Informationenin wenigen Minuten selbsterfassen.

Berlin-Wittenau Energieausweise - Bestellprozess

Unser Energieberater kontrolliert Ihre Bestellung und nimmt bei offenen Fragen Kontakt mit Ihnen auf.

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  • sachkundige Ausstellung jedes einzelnen Energieausweises durch den Energieberater
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Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

Absatz (3) Mit Ausnahme der §§ 12 und 13 gilt diese Verordnung nicht für 1. Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden, 2. Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen, 3. unterirdische Bauten, 4. Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen, 5. Traglufthallen und Zelte, 6. Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren, 7. Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind, 8. Wohngebäude, die a) für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder b) für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der Wohngebäude weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt, und 9. sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden. Auf Bestandteile von Anlagensystemen, die sich nicht im räumlichen Zusammenhang mit Gebäuden nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 befinden, ist nur § 13 anzuwenden.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (5) Wird in Fällen des Absatzes 4 Satz 2 ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, sind die betroffenen Außenbauteilen so zu ändern oder auszuführen, dass der neue Gebäudeteil die Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach § 3 oder § 4 einhält. Bei der Ermittlung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ist jeweils die Zeile 1.0 der Anlage 1 Tabelle 1 oder der Anlage 2 Tabelle 1 nicht anzuwenden. Bei Wohngebäuden ergibt sich der zulässige Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts aus Anlage 1 Tabelle 2; bei Nichtwohngebäuden ergibt sich der Höchstwert des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche aus Anlage 2 Tabelle 2 Zeile 1a, 2a, 3a und 4a. Hinsichtlich der Dichtheit der Gebäudehülle kann auch beim Referenzgebäude die Dichtheit des hinzukommenden Gebäudeteils in Ansatz gebracht werden.

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Fotos Energieausweis

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Wittenau

Alter Ausweis ungültig nach EnEV 2014?

Seit dem 01.05.2014 ist nun die EnEV 2014 in Kraft. Ist mein alter Energieausweis (nach EnEV 2009) damit ungültig?

Nein, Ihr Energieausweis ist unverändert 10 Jahre ab Ausstelldatum gültig. Auch wenn seitdem eine neue EnEV in Kraft getreten ist.

Geben Sie Modernisierungsempfehlungen?

Ja, unsere Energieberater, Ausweis-Aussteller oder Experten geben Modernisierungsempfehlungen.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Wittenau (13403)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.18 1.15 1.09 1.15 1.17 1.17 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.10 1.10 1.12 1.12 1.11 1.10 1.10 1.10 1.07 1.10 1.12 1.13
2016 1.11 1.13 1.11 1.11 1.14 1.17 1.18 1.17 1.20 1.21 1.16 1.12
2015 1.26 1.22 1.21 1.17 1.17 1.16 1.16 1.17 1.14 1.09 1.10 1.14
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