Energieausweis / Energiepass in Berlin-Wilmersdorf online bestellen

Hier erhalten Sie den Energieausweis für Ihr Objekt in Berlin-Wilmersdorf. Egal, ob nach Verbrauch oder nach Bedarf, egal, ob für Wohngebäude oder für Nichtwohngebäude, bei uns erhalten Sie alle Energieausweise aus einer Hand.

Energieausweise in Berlin-Wilmersdorf - direkt bestellen

Unsere ausgestellten Energieausweise sind rechtskräftig und gültig für Vermietung und Verkauf.Bestellen Sie mit unserem Onlineformular ganz einfach online und sparen Sie sich Zeit und Geld.

Berlin-Wilmersdorf Energiepass - So einfach läuft es

Wir kontrollieren Ihre Angaben und greifen zum Telefon, wenn es Probleme gibt.

Unsere Markenzeichen:

  • sachkundige Ausstellung aller Energieausweise durch den Experten
  • Prüfung binnen weniger Tage
  • kompetente Beratung per Telefon
  • Kundenzufriedenheit

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

Der Aussteller des Energieausweises hat dem Eigentümer im Energieausweis Empfehlungen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen zu geben (Modernisierungsempfehlungen), es sei denn, solche Maßnahmen sind nicht möglich. Die Modernisierungsempfehlungen beziehen sich auf Maßnahmen am gesamten Gebäude, an einzelnen Außenbauteilen sowie an Anlagen und Einrichtungen im Sinne dieser Verordnung. In den Modernisierungsempfehlungen kann ergänzend auf weiterführende Hinweise in Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder in Veröffentlichungen von ihnen beauftragter Dritter Bezug genommen werden. Die Bestimmungen des § 9 Absatz 2 Satz 2 über die vereinfachte Datenerhebung sind entsprechend anzuwenden. Sind Modernisierungsempfehlungen nicht möglich, hat der Aussteller dies im Energieausweis zu vermerken.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfsorientiert verbrauchsausweis

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Wilmersdorf

14 Wohneinheiten und 2 Ladenlokale - Wecher Ausweis?

Mein Objekt hat 14 Wohneinheiten und 2 Ladenlokale. Kann hier auch der verbrauchsbasierte Energieausweis verwendet werden, wenn das Objekt der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht?

Wie in der EnEV erwähnt, sind bedarfsorientierte Energieausweise bei einem vor 1977 errichteten Objekt nur notwendig, wenn es weniger als 5 Wohneinheiten hat. Das heißt unabhängig davon, ob das Objekt der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, kann für das Gebäude ein verbrauchsbasierter Energieausweis ausgestellt werden.

Bitte bedenken Sie allerdings, dass das nur für den Wohnanteil des Gebäudes gilt. Für ein Mischgebäude (gewerblicher und Wohnanteil) benötigen Sie zwei Ausweise - in Ihrem Fall jeweils einen verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude (für die Ladenlokale - in der Annahme diese werden gewerblich genutzt und beheizt).

Energieausweispflicht für denkmalgeschütztes Haus?

Besteht für mein denkmalgeschütztes Haus von 1790 auch eine Energieausweispflicht und wenn ja, welchen Ausweis muss ich beantragen?

Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht befreit. Das heißt, diese können ohne Vorlage eines Energieausweises vermietet oder verkauft werden. Was ein Bau- oder Kulturdenkmal ist, regelt das jeweilige Länderrecht.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Wilmersdorf (10707)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.18 1.15 1.09 1.15 1.17 1.17 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.10 1.10 1.12 1.12 1.11 1.10 1.10 1.10 1.07 1.10 1.12 1.13
2016 1.11 1.13 1.12 1.11 1.14 1.17 1.18 1.17 1.21 1.21 1.16 1.12
2015 1.26 1.22 1.21 1.17 1.18 1.16 1.16 1.17 1.14 1.09 1.10 1.15
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