Energieausweis / Energiepass in Berlin-Steglitz online bestellen

Hier erhalten Sie den Energieausweis für Ihre Immobilie in Berlin-Steglitz. Sie erhalten von uns Energieausweise nach Verbrauch oder Bedarf, für Wohnhäuser oder Gewerbe.

Energieausweis in Berlin-Steglitz - sofort online bestellen

Ausgestellt von einem zugelassenen Energieexperten eignen sich unsere Energieausweise für Vermietung und Verkauf - in Berlin und im ganzen Land - im Notfall sogar mit 24h-Service.Dafür stellen wir Ihnen unsere einfachen Bestellformulare zur Verfügung, mit welchem Sie die notwendigen Informationenin wenigen Minuten erfassen können.

Berlin-Steglitz Energieausweise - Der Bestellprozess

Unser Energieberater prüft Ihre Bestellung und ruft Sie bei Problemen zurück.

Ihre Vorteile:

  • sachkundige Prüfung jedes Energieausweises durch den erfahrenen Energieexperten
  • Ausstellung innerhalb weniger Werktage
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  • 99% positive Bewertungen

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 24 Ausnahmen

Absatz (2) Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Steglitz

Kein Energieausweis. Besteht ein Anrecht auf Schadensersatz?

Wir haben den Energieausweis beim Verkäufer angefordert. Er meinte, der Makler sei zuständig, dafür würde er bezahlt werden. Der Makler behauptete, dass der Ausweis bei der Besichtigung da gelegen hätte. Wir haben nie einen gesehen. Dafür gibt es Zeugen.
Nun haben wir ihn letzte Woche bekommen. Ganze vier Wochen nach dem Kaufvertrag. Was können wir dagegen unternehmen? Besteht ein Anrecht auf Schadensersatz?

In der Tat wäre der Verkäufer (in Ihrem Fall der Makler) verpflichtet gewesen, Ihnen den Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Sie hätten auf der Vorlage bestehen müssen. Jetzt ist es natürlich schwierig nachzuweisen, dass Ihnen kein Energieausweis vorgezeigt wird (es sei denn, dies lässt sich durch das Ausstellungsdatum des Ausweises ausschließen).
Sollte der Energieausweis, der Ihnen nun vorliegt, fehlerhaft sein, dann besteht natürlich die Möglichkeit, auf Nachbesserung des Dokuments durch den Eigentümer zu bestehen. Theoretisch lässt sich sicher auch ein Schadensersatzanspruch konstruieren, falls die Immobilie im ursprünglich falschen Ausweis deutlich günstiger dargestellt wurde. Das ist allerdings sehr schwierig und hier wäre auch zu ermitteln, wer letztlich für die Fehler haftbar ist. In der Praxis der Rechtsprechung ist das meines Wissens in noch keinem Fall gelungen.

Energieausweis für Eigentumswohnung?

Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, welche ich nun verkaufen möchte. Benötige ich auch dafür einen Energieausweis und wenn ja, kann ich einen verbrauchsbasierten  ausstellen?

1. Ja, ein Energieausweis wird auch hier zwingend zum Verkauf benötigt.

2. Leider ist es nicht möglich, einen Energieausweis für einen einzelnen Gebäudeteil (zB eine einzelne Wohnung) auszustellen. Ein Energieausweis muss immer für das gesamte Objekt angefertigt werden Die Ausnahme: Trennung von Wohn- und Gewerbe mit zwei verschiedenen Energieausweisen (einmal für Wohngebäude und einmal für Nichtwohngebäude).

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Steglitz (12157)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.17 1.14 1.08 1.14 1.16 1.16 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.10 1.09 1.11 1.11 1.10 1.09 1.09 1.09 1.06 1.09 1.11 1.12
2016 1.10 1.12 1.11 1.10 1.13 1.16 1.17 1.16 1.19 1.20 1.15 1.11
2015 1.25 1.21 1.19 1.16 1.16 1.15 1.15 1.16 1.13 1.08 1.09 1.13
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