Energieausweis / Energiepass in Berlin-Spandau online bestellen

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Energieausweis für Berlin-Spandau - vom Experten geprüft

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Berlin-Spandau Energieausweise - Bestellablauf

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Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

Absatz (2) Der Strombedarf nach Absatz 1 Satz 2 ist nach den Berechnungsverfahren nach Anlage 1 Nummer 2 für Wohngebäude und Anlage 2 Nummer 2 oder 3 für Nichtwohngebäude als Monatswert zu bestimmen. Der monatliche Ertrag der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ist nach DIN V 18599-9: 2011-12?, berichtigt durch DIN V 18599-9 Berichtigung 1: 2013-05, zu bestimmen. Bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind die monatlichen Stromerträge unter Verwendung der mittleren monatlichen Strahlungsintensitäten der Referenzklimazone Potsdam nach DIN V 18599-10: 2011-12 Anhang E sowie der Standardwerte zur Ermittlung der Nennleistung des Photovoltaikmoduls nach DIN V 18599-9: 2011-12 Anhang B zu ermitteln. Bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Windenergie sind die monatlichen Stromerträge unter Verwendung der mittleren monatlichen Windgeschwindigkeiten der Referenzklimazone Potsdam nach DIN V 18599-10: 2011-12 Anhang E zu ermitteln.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (5) Wird in Fällen des Absatzes 4 Satz 2 ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, sind die betroffenen Außenbauteilen so zu ändern oder auszuführen, dass der neue Gebäudeteil die Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach § 3 oder § 4 einhält. Bei der Ermittlung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ist jeweils die Zeile 1.0 der Anlage 1 Tabelle 1 oder der Anlage 2 Tabelle 1 nicht anzuwenden. Bei Wohngebäuden ergibt sich der zulässige Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts aus Anlage 1 Tabelle 2; bei Nichtwohngebäuden ergibt sich der Höchstwert des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche aus Anlage 2 Tabelle 2 Zeile 1a, 2a, 3a und 4a. Hinsichtlich der Dichtheit der Gebäudehülle kann auch beim Referenzgebäude die Dichtheit des hinzukommenden Gebäudeteils in Ansatz gebracht werden.

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Fotos Energieausweis

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Spandau

Ist das Baujahr der Anlagentechnik Pflichtangabe für Immobilienanzeigen?

Muss bei den Pflichtangaben für Immobilienanzeigen das Baujahr der Anlagentechnik oder nur das Baujahr des Hauses angegeben werden (was ja oft weit auseinanderklafft)?

Das Baujahr der Heizungsanlage muss in Immobilieninseraten nicht zwingend angegeben werden, egal, ob in Zeitungen, auf Internetportalen oder privat inseriert wird.

Geben Sie Modernisierungsempfehlungen?

Ja, unsere Energieberater, Ausweis-Aussteller oder Experten geben Modernisierungsempfehlungen.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Spandau (13581)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.17 1.14 1.08 1.14 1.16 1.16 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.10 1.09 1.11 1.11 1.10 1.09 1.09 1.10 1.06 1.09 1.11 1.12
2016 1.10 1.12 1.10 1.10 1.13 1.16 1.17 1.16 1.20 1.20 1.15 1.11
2015 1.24 1.21 1.19 1.16 1.16 1.15 1.14 1.16 1.13 1.08 1.09 1.13
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