Energieausweis / Energiepass in Berlin-Malchow online bestellen
Bei uns sind Sie richtig für all Ihre Fragen rund um den Energieausweis in Berlin-Malchow. Egal, ob verbrauchs- oder bedarfsbasiert, egal, ob für Wohnhäuser oder für Gewerbeobjekte, hier erhalten Sie alle Energieausweise.
Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude in Berlin-Malchow - sofort beantragen
Unsere Dienstleistung zeichnet sich aus durch Zuverlässigkeit und Kundenorientierung.Füllen Sie einfach unser kurzes Onlineformular aus – schon sind Sie fertig.
Berlin-Malchow Energieausweis - So kommen Sie zum rechtskräftigen Energieausweis für Vermietung und Verkauf
Unser von der dena zugelassener Energieberater prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten Kontakt mit Ihnen auf.
Das zeichnet uns aus:- Prüfung jedes Energieausweises durch den zugelassenen Energieexperten
- Prüfung binnen weniger Werktage
- kompetente Beratung per Telefon
- 99% glückliche Kunden
Auszug aus der Energieeinsparverordnung
… “
§ 26f Erfahrungsberichte der Länder
Die Länder berichten der Bundesregierung erstmals zum 1. März 2017, danach alle drei Jahre, über die wesentlichen Erfahrungen mit den Stichprobenkontrollen nach § 26d. Die Berichte dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten.
...§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.
“ ...
Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Malchow
Kein Energieausweis. Besteht ein Anrecht auf Schadensersatz?
Wir haben den Energieausweis beim Verkäufer angefordert. Er meinte, der Makler sei zuständig, dafür würde er bezahlt werden. Der Makler behauptete, dass der Ausweis bei der Besichtigung da gelegen hätte. Wir haben nie einen gesehen. Dafür gibt es Zeugen.
Nun haben wir ihn letzte Woche bekommen. Ganze vier Wochen nach dem Kaufvertrag. Was können wir dagegen unternehmen? Besteht ein Anrecht auf Schadensersatz?
In der Tat wäre der Verkäufer (in Ihrem Fall der Makler) verpflichtet gewesen, Ihnen den Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Sie hätten auf der Vorlage bestehen müssen. Jetzt ist es natürlich schwierig nachzuweisen, dass Ihnen kein Energieausweis vorgezeigt wird (es sei denn, dies lässt sich durch das Ausstellungsdatum des Ausweises ausschließen).
Sollte der Energieausweis, der Ihnen nun vorliegt, fehlerhaft sein, dann besteht natürlich die Möglichkeit, auf Nachbesserung des Dokuments durch den Eigentümer zu bestehen. Theoretisch lässt sich sicher auch ein Schadensersatzanspruch konstruieren, falls die Immobilie im ursprünglich falschen Ausweis deutlich günstiger dargestellt wurde. Das ist allerdings sehr schwierig und hier wäre auch zu ermitteln, wer letztlich für die Fehler haftbar ist. In der Praxis der Rechtsprechung ist das meines Wissens in noch keinem Fall gelungen.
Alter Ausweis ungültig nach EnEV 2014?
Seit dem 01.05.2014 ist nun die EnEV 2014 in Kraft. Ist mein alter Energieausweis (nach EnEV 2009) damit ungültig?
Nein, Ihr Energieausweis ist unverändert 10 Jahre ab Ausstelldatum gültig. Auch wenn seitdem eine neue EnEV in Kraft getreten ist.
Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?
Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?
Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.
Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.
Klimafaktoren in Berlin-Malchow (13051)
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2018 | 1.16 | 1.13 | 1.07 | 1.13 | 1.15 | 1.15 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 |
2017 | 1.09 | 1.08 | 1.11 | 1.10 | 1.09 | 1.08 | 1.08 | 1.09 | 1.05 | 1.08 | 1.11 | 1.11 |
2016 | 1.09 | 1.11 | 1.10 | 1.09 | 1.12 | 1.15 | 1.16 | 1.15 | 1.18 | 1.19 | 1.14 | 1.10 |
2015 | 1.23 | 1.20 | 1.18 | 1.15 | 1.15 | 1.14 | 1.14 | 1.15 | 1.12 | 1.07 | 1.08 | 1.12 |