Energieausweis / Energiepass in Berlin-Lichtenberg online bestellen
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Berlin-Lichtenberg Energiepass - Der Bestellablauf
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Auszug aus der Energieeinsparverordnung
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§ 17 Grundsätze des Energieausweises
Absatz (3) Energieausweise werden für Gebäude ausgestellt. Sie sind für Teile von Gebäuden auszustellen, wenn die Gebäudeteile nach § 22 getrennt zu behandeln sind.
...§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Lichtenberg
Energieausweis für Haus im Rohbau?
Ich möchte mein Haus verkaufen, dass sich noch im Rohbau befindet. Benötige ich für den Verkauf einen Energieausweis? Was sagt die EnEV dazu aus?
Für diesen Fall werden Sie in der EnEV direkt keinen Hinweis finden. Allerdings ergibt sich schon aus den Regeln zur Erstellung von Energieausweisen, dass in diesem Fall KEIN Energieausweis ausgestellt werden muss und kann. Da keine funktionierende Heizungsanlage mehr vorhanden ist, sind weder die Voraussetzungen zur Erstellung eines Verbrauchs- noch eines Bedarfsausweises vorhanden.
Die Befreiung von der Ausweispflicht lässt sich wie folgt ableiten: Das Gebäude wird nicht gemäß § 1 Abs. 2 EnEV 2014 unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt
Energieausweispflicht für denkmalgeschütztes Haus?
Besteht für mein denkmalgeschütztes Haus von 1790 auch eine Energieausweispflicht und wenn ja, welchen Ausweis muss ich beantragen?
Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht befreit. Das heißt, diese können ohne Vorlage eines Energieausweises vermietet oder verkauft werden. Was ein Bau- oder Kulturdenkmal ist, regelt das jeweilige Länderrecht.
Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?
Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?
Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.
Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.
Klimafaktoren in Berlin-Lichtenberg (10315)
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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2018 | 1.17 | 1.13 | 1.07 | 1.13 | 1.16 | 1.15 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 |
2017 | 1.09 | 1.08 | 1.11 | 1.10 | 1.09 | 1.08 | 1.08 | 1.09 | 1.05 | 1.09 | 1.11 | 1.11 |
2016 | 1.10 | 1.11 | 1.10 | 1.10 | 1.12 | 1.16 | 1.16 | 1.15 | 1.19 | 1.19 | 1.15 | 1.11 |
2015 | 1.23 | 1.20 | 1.18 | 1.15 | 1.15 | 1.14 | 1.14 | 1.15 | 1.12 | 1.08 | 1.09 | 1.13 |