Energieausweis / Energiepass in Berlin-Karow online bestellen

Wir erstellen Energiepässe in und um Berlin-Karow . Egal, ob nach Verbrauch oder nach Bedarf, egal, ob für Wohnhäuser oder für Nichtwohngebäude, bei uns erhalten Sie alle Energieausweise.

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude in Berlin-Karow - vom Energieberater geprüft

Ausgestellt von einem zugelassenen Energieexperten sind unsere Energieausweise geeignet für Vermietung und Verkauf - in Berlin und in ganz Deutschland - wenn es eilt sogar mit 24h-Service.Dafür stellen wir Ihnen unsere einfachen Online Formulare zur Seite, mit welchem Sie alle benötigten Informationenin kürzester Zeit erfassen.

Berlin-Karow Energieausweis - So kommt Ihr Gebäude zum rechtskräftigen Energieausweis notwendig für Vermietung und Verkauf

Ihre Angaben werden nach der Bestellung von uns kontrolliert.

Unsere Markenzeichen:

  • individuelle Kontrolle aller Energieausweise vom zugelassenen Energieberater
  • In dringenden Fällen: 24h-Service
  • telefonische Beratung
  • 99% zufriedene Kunden

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller

Absatz (1) Energiebedarfsausweise für Wohngebäude, die nach Fassungen der Energieeinsparverordnung, die vor dem 1. Oktober 2007 gegolten haben, ausgestellt worden sind, gelten als Energieausweise im Sinne des § 16 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 bis 4 sowie des § 16a; sie sind ab dem Tag der Ausstellung zehn Jahre gültig. Satz 1 ist entsprechend anzuwenden auf Energieausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt worden sind 1. von Gebietskörperschaften oder auf deren Veranlassung von Dritten nach einheitlichen Regeln, wenn sie Angaben zum Endenergiebedarf oder -verbrauch enthalten, die auch die Warmwasserbereitung und bei Nichtwohngebäuden darüber hinaus die Kühlung und eingebaute Beleuchtung berücksichtigen, und wenn die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes angegeben sind, oder 2. in Anwendung der in dem von der Bundesregierung am 25. April 2007 beschlossenen Entwurf dieser Verordnung (Bundesrats-Drucksache 282/07) enthaltenen Bestimmungen. Energieausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt worden sind und nicht von Satz 1 oder Satz 2 erfasst werden, sind von der Fortgeltung im Sinne des Satzes 1 ausgeschlossen; sie können bis zu sechs Monate nach dem 30. April 2014 für Zwecke des § 16 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 bis 4 verwendet werden.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Karow

Separate Energieausweise bei einem Wohn- und Geschäftshaus?

Unter welchen Voraussetzungen müssen bei einem Wohn- und Geschäftshaus separate Energieausweise für Wohn-, und Gewerbeteil ausgestellt werden?

Generell müssen bei gemischt genutzten Gebäuden, also Häusern, die sowohl über Flächen mit Wohn- als auch Gewerbenutzung verfügen, jeweils separate Energieausweise für Wohn- und Gewerbeteil ausgestellt werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen bzw. Ermessensspielraum für den Prüfer. Gibt es zum Beispiel gewerblich genutzte Flächen in einem Wohnhaus, die nur einen sehr geringen Anteil an der Gesamtfläche haben oder werden die gewerberäume wohnähnlich genutzt (z.B. in Praxen, Kanzleien oder Büros), so kann ausnahmsweise für das gesamte gebäude unter Einschluss dieser Gewerbeflächen ein Energieausweis für Wohngebäude erstellt werden.


Umgekehrt gilt dies natürlich auch für große Gewerbeobjekte mit einem marginalen Wohnanteil (z.B. Hausmeisterwohnung). Hier kann auch ein Energieausweis für Nichtwohngebäude für das komplette Objekt ausgestellt werden.

Alter Ausweis ungültig nach EnEV 2014?

Seit dem 01.05.2014 ist nun die EnEV 2014 in Kraft. Ist mein alter Energieausweis (nach EnEV 2009) damit ungültig?

Nein, Ihr Energieausweis ist unverändert 10 Jahre ab Ausstelldatum gültig. Auch wenn seitdem eine neue EnEV in Kraft getreten ist.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Karow (13125)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.15 1.11 1.06 1.11 1.14 1.14 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.08 1.07 1.09 1.09 1.08 1.07 1.07 1.07 1.04 1.07 1.09 1.10
2016 1.08 1.09 1.08 1.08 1.11 1.14 1.14 1.13 1.17 1.17 1.13 1.09
2015 1.21 1.18 1.16 1.13 1.13 1.12 1.12 1.13 1.10 1.06 1.07 1.11
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