Energieausweis / Energiepass in Berlin-Johannisthal online bestellen

Hier erhalten Sie den Energieausweis für Ihr Gebäude in Berlin-Johannisthal. Sie erhalten von uns Energieausweise nach Verbrauch oder Bedarf, für Wohnhäuser oder Nichtwohngebäude.

für Berlin-Johannisthal - vom Experten geprüft und ausgestellt

Unser Service zeichnet sich aus durch Schnelligkeit und Kundenorientierung.Bestellen Sie Ihren Energieausweis mit unserem Bestellformular ganz einfach online und sparen Sie sich Zeit und Geld.

Berlin-Johannisthal Energieausweise - So leicht funktioniert es

Ihre Angaben werden nach der Bestellung von unserem Energieberater geprüft.

Qualität und Vertrauen:

  • individuelle Ausstellung aller Energieausweise durch den Energieberater
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  • Kundenzufriedenheit

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

Absatz (3) Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger weist den Eigentümer bei Nichterfüllung der Pflichten aus den in den Absätzen 1 und 2 genannten Vorschriften schriftlich auf diese Pflichten hin und setzt eine angemessene Frist zu deren Nacherfüllung. Werden die Pflichten nicht innerhalb der festgesetzten Frist erfüllt, unterrichtet der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger unverzüglich die nach Landesrecht zuständige Behörde.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfspass bedarfsorientiert

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Johannisthal

Separate Energieausweise bei einem Wohn- und Geschäftshaus?

Unter welchen Voraussetzungen müssen bei einem Wohn- und Geschäftshaus separate Energieausweise für Wohn-, und Gewerbeteil ausgestellt werden?

Generell müssen bei gemischt genutzten Gebäuden, also Häusern, die sowohl über Flächen mit Wohn- als auch Gewerbenutzung verfügen, jeweils separate Energieausweise für Wohn- und Gewerbeteil ausgestellt werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen bzw. Ermessensspielraum für den Prüfer. Gibt es zum Beispiel gewerblich genutzte Flächen in einem Wohnhaus, die nur einen sehr geringen Anteil an der Gesamtfläche haben oder werden die gewerberäume wohnähnlich genutzt (z.B. in Praxen, Kanzleien oder Büros), so kann ausnahmsweise für das gesamte gebäude unter Einschluss dieser Gewerbeflächen ein Energieausweis für Wohngebäude erstellt werden.


Umgekehrt gilt dies natürlich auch für große Gewerbeobjekte mit einem marginalen Wohnanteil (z.B. Hausmeisterwohnung). Hier kann auch ein Energieausweis für Nichtwohngebäude für das komplette Objekt ausgestellt werden.

Energieausweis für Eigentumswohnung?

Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, welche ich nun verkaufen möchte. Benötige ich auch dafür einen Energieausweis und wenn ja, kann ich einen verbrauchsbasierten  ausstellen?

1. Ja, ein Energieausweis wird auch hier zwingend zum Verkauf benötigt.

2. Leider ist es nicht möglich, einen Energieausweis für einen einzelnen Gebäudeteil (zB eine einzelne Wohnung) auszustellen. Ein Energieausweis muss immer für das gesamte Objekt angefertigt werden Die Ausnahme: Trennung von Wohn- und Gewerbe mit zwei verschiedenen Energieausweisen (einmal für Wohngebäude und einmal für Nichtwohngebäude).

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Johannisthal (12437)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
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2018 1.16 1.12 1.07 1.13 1.15 1.15 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.08 1.07 1.10 1.09 1.08 1.08 1.08 1.08 1.05 1.08 1.10 1.11
2016 1.09 1.10 1.09 1.09 1.12 1.15 1.15 1.14 1.18 1.19 1.14 1.10
2015 1.22 1.19 1.17 1.14 1.14 1.13 1.13 1.14 1.11 1.07 1.08 1.12
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