Energieausweis / Energiepass in Berlin-Friedrichshain online bestellen

Bei uns sind Sie richtig für alle Fragen zum Energieausweis in Berlin-Friedrichshain. Wir bieten Ihnen sowohl Energieausweise nach Verbrauch, als auch nach Bedarf an.

für Berlin-Friedrichshain - vom Energieberater geprüft und ausgestellt

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Berlin-Friedrichshain Energieausweise - So kommen Sie an den offiziellen Energieausweis notwendig für Vermietung und Verkauf

Unser von der dena zugelassener Energieberater kontrolliert Ihre Bestellung und nimmt bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen auf.

Unsere Markenzeichen:

  • Ausstellung aller Energieausweise von unserem erfahrenen Energieexperten
  • Auf Wunsch mit Sofort-Service
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Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 17 Grundsätze des Energieausweises

Absatz (1) Der Aussteller hat Energieausweise nach § 16 auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) oder des erfassten Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 sowie der §§ 18 und 19 auszustellen. Es ist zulässig, sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch anzugeben.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Friedrichshain

Kein Energieausweis. Besteht ein Anrecht auf Schadensersatz?

Wir haben den Energieausweis beim Verkäufer angefordert. Er meinte, der Makler sei zuständig, dafür würde er bezahlt werden. Der Makler behauptete, dass der Ausweis bei der Besichtigung da gelegen hätte. Wir haben nie einen gesehen. Dafür gibt es Zeugen.
Nun haben wir ihn letzte Woche bekommen. Ganze vier Wochen nach dem Kaufvertrag. Was können wir dagegen unternehmen? Besteht ein Anrecht auf Schadensersatz?

In der Tat wäre der Verkäufer (in Ihrem Fall der Makler) verpflichtet gewesen, Ihnen den Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Sie hätten auf der Vorlage bestehen müssen. Jetzt ist es natürlich schwierig nachzuweisen, dass Ihnen kein Energieausweis vorgezeigt wird (es sei denn, dies lässt sich durch das Ausstellungsdatum des Ausweises ausschließen).
Sollte der Energieausweis, der Ihnen nun vorliegt, fehlerhaft sein, dann besteht natürlich die Möglichkeit, auf Nachbesserung des Dokuments durch den Eigentümer zu bestehen. Theoretisch lässt sich sicher auch ein Schadensersatzanspruch konstruieren, falls die Immobilie im ursprünglich falschen Ausweis deutlich günstiger dargestellt wurde. Das ist allerdings sehr schwierig und hier wäre auch zu ermitteln, wer letztlich für die Fehler haftbar ist. In der Praxis der Rechtsprechung ist das meines Wissens in noch keinem Fall gelungen.

Energieausweispflicht für denkmalgeschütztes Haus?

Besteht für mein denkmalgeschütztes Haus von 1790 auch eine Energieausweispflicht und wenn ja, welchen Ausweis muss ich beantragen?

Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht befreit. Das heißt, diese können ohne Vorlage eines Energieausweises vermietet oder verkauft werden. Was ein Bau- oder Kulturdenkmal ist, regelt das jeweilige Länderrecht.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Friedrichshain (10243)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.19 1.15 1.09 1.16 1.18 1.18 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.11 1.10 1.13 1.12 1.11 1.10 1.10 1.11 1.08 1.11 1.13 1.14
2016 1.12 1.14 1.12 1.12 1.15 1.18 1.19 1.18 1.21 1.22 1.17 1.13
2015 1.27 1.24 1.22 1.18 1.19 1.17 1.17 1.18 1.15 1.10 1.11 1.15
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