Energieausweis / Energiepass in Berlin-Friedrichsfelde online bestellen

Bei uns finden Sie alles zum Energieausweis in und um Berlin-Friedrichsfelde. Wir bieten Ihnen sowohl Energieausweise nach Verbrauch, als auch nach Bedarf an.

Der Energieausweis in Berlin-Friedrichsfelde - schnell und rechtssicher

Ausgestellt von einem zugelassenen Energieexperten sind unsere Energieausweise geeignet für Vermietung und Verkauf - in Berlin und im ganzen Land - wenn es eilt sogar mit 24h-Service.Füllen Sie einfach unser kurzes Onlineformular aus – alles weitere erledigen wir.

Berlin-Friedrichsfelde Energieausweis - So kommt Ihr Gebäude zum offiziellen Energieausweis

Ihre Angaben werden nach der Bestellung von unserem Energieberater kontrolliert.

Unsere Markenzeichen:

  • sachkundige Ausstellung aller Energieausweise durch den Energieexperten
  • qualifizierte telefonische Fachberatung
  • 99% positive Rezensionen

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 17 Grundsätze des Energieausweises

Absatz (2) Energieausweise dürfen in den Fällen des § 16 Absatz 1 nur auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. In den Fällen des § 16 Absatz 2 sind ab dem 1. Oktober 2008 Energieausweise für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, auf der Grundlage des Energiebedarfs auszustellen. Satz 2 gilt nicht, wenn das Wohngebäude 1. schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) eingehalten hat oder 2. durch spätere Änderungen mindestens auf das in Nummer 1 bezeichnete Anforderungsniveau gebracht worden ist. Bei der Ermittlung der energetischen Eigenschaften des Wohngebäudes nach Satz 3 können die Bestimmungen über die vereinfachte Datenerhebung nach § 9 Absatz 2 Satz 2 und die Datenbereitstellung durch den Eigentümer nach Absatz 5 angewendet werden.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

  • verbrauchsausweis bedarfsbasiert

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Friedrichsfelde

Falsche Adresse auf dem Energieausweis. Was tun?

Ich habe heute meinen Energieausweis erhalten. Leider habe ich wohl nicht drauf geachtet, dass der falsche Buchstabe auf der Anschrift eingetragen ist.
Es sind 3 identische Häuser bzw. Reihenhäuser (gleiche Hausnummer mit unterschiedlichem Buchstabenzusatz). Mein Haus hat die Nr. 33c aber der Energieausweis ist ausgestellt auf 33a. Es sind wie gesagt 3 gleiche Häuser mit der gleiche Ausstattung. Brauche ich zwingend einen neuen Energieausweis?

Ja. Für den Fall, dass Sie vermieten oder weiterverkaufen wollen, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis mit der korrekten Adresse. Der Alteigentümer wollte da sicher Geld sparen und hat nur einen Ausweis für die drei Gebäude ausstellen lassen. Mein Rat: Da sich ja praktisch nur der Adresszusatz ändert, sollte sich der Aufwand für die Neuausstellung in Grenzen halten, also auf einem korrekten Ausweis bestehen.

Energieausweispflicht für denkmalgeschütztes Haus?

Besteht für mein denkmalgeschütztes Haus von 1790 auch eine Energieausweispflicht und wenn ja, welchen Ausweis muss ich beantragen?

Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht befreit. Das heißt, diese können ohne Vorlage eines Energieausweises vermietet oder verkauft werden. Was ein Bau- oder Kulturdenkmal ist, regelt das jeweilige Länderrecht.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Friedrichsfelde (10315)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
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2018 1.17 1.13 1.07 1.13 1.16 1.15 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.09 1.08 1.11 1.10 1.09 1.08 1.08 1.09 1.05 1.09 1.11 1.11
2016 1.10 1.11 1.10 1.10 1.12 1.16 1.16 1.15 1.19 1.19 1.15 1.11
2015 1.23 1.20 1.18 1.15 1.15 1.14 1.14 1.15 1.12 1.08 1.09 1.13
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