Energieausweis / Energiepass in Berlin-Fennpfuhl online bestellen

Bei uns sind Sie richtig für alle Fragen zum Energieausweis in Berlin-Fennpfuhl. Sie erhalten von uns Energieausweise nach Verbrauch oder Bedarf, für Wohngebäude oder Gewerbe.

Energieausweis in Berlin-Fennpfuhl - vom Experten geprüft und ausgestellt

Ausgestellt von einem zertifizierten Energieberater sind unsere Energieausweise geeignet für Vermietung und Verkauf - in Berlin und im ganzen Bundesgebiet - wenn es eilt sogar mit Eilservice.Bestellen Sie mit unserem Onlineformular ganz einfach online und sparen Sie Zeit und Nerven.

Berlin-Fennpfuhl Energieausweise - Der Bestellablauf

Wir prüfen Ihre Angaben und rufen Sie zurück, wenn es Probleme gibt.

Das zeichnet uns aus:

  • sachverständige Prüfung jedes Energieausweises vom zugelassenen Energieexperten
  • Prüfung innerhalb weniger Tage
  • Unsere Experten beantworten Rückfragen gerne per Mail und telefonisch
  • Kundenzufriedenheit

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 17 Grundsätze des Energieausweises

Absatz (6) Energieausweise sind für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen. Unabhängig davon verlieren Energieausweise ihre Gültigkeit, wenn nach § 16 Absatz 1 ein neuer Energieausweis erforderlich wird.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfsausweis bedarfsorientiert

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Fennpfuhl

Energieausweis für Haus mit modernem Anbau?

Ich möchte gern einen online-Energieausweis (verbrauchsorientiert) bei Ihnen erstellen lassen und habe dazu noch Fragen: Mein Haus ist Baujahr 1999, der zweigeschossige Anbau ist neu (Bj 2014), entsprechend sind es unterschiedliche Angaben bez. Dämmungsdicke und Fenster. Welche soll ich angeben? Art des Hauses: an dem Anbau ist direkt ein anderes Haus drangebaut. Ist es dann eine DDH oder eher ein REH? Passt beides nicht so recht ... Warum ein Foto vom Haus? Kommt das auf den Ausweis, oder brauchen Sie das nur zur Erstellung?

Ich werde versuchen, Ihre Fragen nacheinander zu beantworten:
1. Sie können selbstverständlich einen Ausweis für das komplette Haus erstellen lassen, unabhängig davon, ob es in der Vergangenheit wesentlich erweitert wurde.
2. Wenn eine wesentliche Erweiterung stattfand (war ein Bauantrag erforderlich), dann sind im Energieausweis sowohl das ursprüngliche Baujahr als auch das Baujahr der Erweiterung/Anbau anzugeben. Unser Onlineformular lässt hier Mehrfachangaben zu.
3. Bei den Baujahren Ihres Hauses ist eine differenzierte Angabe der Dämmungsdicke von Orginalsubstanz und Erweiterung irrelevant (für den Verbrauchsausweis), weil auch schon das Ursprungshaus nach WSchV 95 mit einem vergleichsweise hohen Dämmstandard errichtet wurde. In diesem Fall würden wir ohnehin diesbezüglich keine Modernisierung für notwendig halten und auch keine entsprechenden Hinweise im Energieausweis machen.
4. Wenn nicht klar ist, ob es sich um ein REH oder eine DHH handelt, können Sie diese Angabe auch weglassen. Aus meiner Sicht würde es sich immer noch um ein freistehendes Haus (mit komplexem Grundriss) handeln.
5. Die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Energieausweis ist freiwillig, Sie können auch darauf verzichten.

Energieausweispflicht für denkmalgeschütztes Haus?

Besteht für mein denkmalgeschütztes Haus von 1790 auch eine Energieausweispflicht und wenn ja, welchen Ausweis muss ich beantragen?

Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht befreit. Das heißt, diese können ohne Vorlage eines Energieausweises vermietet oder verkauft werden. Was ein Bau- oder Kulturdenkmal ist, regelt das jeweilige Länderrecht.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Fennpfuhl (10367)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.17 1.13 1.08 1.14 1.16 1.16 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.10 1.09 1.11 1.11 1.10 1.09 1.09 1.09 1.06 1.09 1.11 1.12
2016 1.10 1.12 1.10 1.10 1.13 1.16 1.16 1.16 1.19 1.20 1.15 1.11
2015 1.24 1.21 1.19 1.16 1.16 1.15 1.15 1.16 1.13 1.08 1.09 1.13
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