Energieausweis / Energiepass in Berlin-Falkenberg online bestellen

Wir erstellen Energiepässe in und um Berlin-Falkenberg . Sie erhalten von uns Energieausweise nach Verbrauch oder Bedarf, für Wohngebäude oder Gewerbeobjekte.

Der Energieausweis für Berlin-Falkenberg - garantiert rechtskräftig

Unsere Energieausweise sind rechtssicher und gültig für Vermietung und Verkauf.Bestellen Sie mit unserem Onlineformular ganz einfach online und sparen Sie Zeit und Geld.

Berlin-Falkenberg Energiepass - Der Ablauf

Ihre Angaben werden nach der Bestellung von uns kontrolliert.

Unsere Qualität:

  • sachverständige Prüfung aller Energieausweise vom Energieberater
  • Im Notfall mit Eil-Service
  • kompetente Beratung via Telefon
  • 99% glückliche Kunden

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 28 Allgemeine Übergangsvorschriften

Absatz (3) Auf sonstige nicht genehmigungsbedürftige, insbesondere genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreie Vorhaben ist diese Verordnung in der zum Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung geltenden Fassung anzuwenden.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfsbasiert bedarfsausweis

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Falkenberg

Ist das Baujahr der Anlagentechnik Pflichtangabe für Immobilienanzeigen?

Muss bei den Pflichtangaben für Immobilienanzeigen das Baujahr der Anlagentechnik oder nur das Baujahr des Hauses angegeben werden (was ja oft weit auseinanderklafft)?

Das Baujahr der Heizungsanlage muss in Immobilieninseraten nicht zwingend angegeben werden, egal, ob in Zeitungen, auf Internetportalen oder privat inseriert wird.

Alter Ausweis ungültig nach EnEV 2014?

Seit dem 01.05.2014 ist nun die EnEV 2014 in Kraft. Ist mein alter Energieausweis (nach EnEV 2009) damit ungültig?

Nein, Ihr Energieausweis ist unverändert 10 Jahre ab Ausstelldatum gültig. Auch wenn seitdem eine neue EnEV in Kraft getreten ist.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Falkenberg (13057)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.15 1.12 1.06 1.12 1.14 1.14 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.08 1.07 1.10 1.09 1.08 1.07 1.07 1.08 1.04 1.07 1.10 1.10
2016 1.08 1.10 1.09 1.08 1.11 1.14 1.15 1.14 1.17 1.18 1.13 1.09
2015 1.22 1.19 1.17 1.14 1.14 1.13 1.12 1.14 1.11 1.07 1.07 1.11
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