Energieausweis / Energiepass in Berlin-Charlottenburg online bestellen

Hier finden Sie alles zum Energieausweis in und um Berlin-Charlottenburg. Wir bieten Ihnen sowohl Energieausweise nach Verbrauch, als auch nach Bedarf an.

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude in Berlin-Charlottenburg - vom Energieberater geprüft

Unsere ausgestellten Energieausweise sind rechtskräftig und von staatlichen Stellen anerkannt.Bestellen Sie Ihren Energieausweis mit unserem Bestellformular ganz einfach online und sparen Sie Zeit und Geld.

Berlin-Charlottenburg Energiepass - So kommt Ihr Gebäude zum rechtskräftigen Energieausweis

Ihre Daten werden anschließend von uns geprüft.

Unsere Qualität:

  • individuelle Kontrolle jedes Energieausweises durch den zugelassenen Energieberater
  • Prüfung binnen weniger Tage
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Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Absatz (3) Zur Ermittlung des Energieverbrauchs sind 1. Verbrauchsdaten aus Abrechnungen von Heizkosten nach der Heizkostenverordnung für das gesamte Gebäude, 2. andere geeignete Verbrauchsdaten, insbesondere Abrechnungen von Energielieferanten oder sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmessungen, oder 3. eine Kombination von Verbrauchsdaten nach den Nummern 1 und 2 zu verwenden; dabei sind mindestens die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen, der die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode einschließt. Bei der Ermittlung nach Satz 1 sind längere Leerstände rechnerisch angemessen zu berücksichtigen. Der maßgebliche Energieverbrauch ist der durchschnittliche Verbrauch in dem zugrunde gelegten Zeitraum. Für die Witterungsbereinigung des Endenergieverbrauchs und die angemessene rechnerische Berücksichtigung längerer Leerstände sowie die Berechnung des Primärenergieverbrauchs auf der Grundlage des ermittelten Endenergieverbrauchs ist ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Verfahren anzuwenden. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, soweit bei der Ermittlung des Energieverbrauchs Vereinfachungen verwendet werden, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfspass bedarfsbasiert

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Charlottenburg

Sind Ihre Energieberater berechtigt Energieausweise auszustellen?

Wie kann ich sicher gehen, dass Ihre Energieberater wirklich dazu berechtigt sind, Energieausweise auszustellen?

Das Ausstellerverzeichnis der Deutschen Energieagentur (dena) listet eine Reihe von Energieausweis-Ausstellern. Die Liste ist aber ohne Gewähr, da es keine verbindliche Prüfung der Ausstellungsvoraussetzungen gibt.


Es bleibt Ihnen im Zweifelsfall nur, die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen direkt beim betreffenden Energieberater nachzufragen.
Die notwendigen Voraussetzungen sind in §21 der Energieeinsparverordnung beschrieben.

Energieausweispflicht für denkmalgeschütztes Haus?

Besteht für mein denkmalgeschütztes Haus von 1790 auch eine Energieausweispflicht und wenn ja, welchen Ausweis muss ich beantragen?

Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht befreit. Das heißt, diese können ohne Vorlage eines Energieausweises vermietet oder verkauft werden. Was ein Bau- oder Kulturdenkmal ist, regelt das jeweilige Länderrecht.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Charlottenburg (10585)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.19 1.15 1.09 1.16 1.18 1.18 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.11 1.10 1.13 1.12 1.11 1.10 1.10 1.11 1.08 1.11 1.13 1.14
2016 1.12 1.14 1.12 1.12 1.15 1.18 1.18 1.17 1.21 1.22 1.17 1.12
2015 1.27 1.23 1.22 1.18 1.18 1.17 1.17 1.18 1.15 1.10 1.11 1.15
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