Energieausweis / Energiepass in Berlin-Buch online bestellen

Hier erhalten Sie den Energieausweis für Ihr Wohnhaus in Berlin-Buch. Sie erhalten von uns Energieausweise nach Verbrauch oder Bedarf, für Wohnhäuser oder Nichtwohngebäude.

Energieausweise in Berlin-Buch - garantiert rechtssicher

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Berlin-Buch Energieausweis - So kommen Sie zum rechtskräftigen Energieausweis gültig für Vermietung und Verkauf

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Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller

Absatz (2) § 16a ist auf Energieausweise, die nach dem 30. September 2007 und vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind, mit den folgenden Maßgaben anzuwenden. Als Pflichtangabe nach § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist in Immobilienanzeigen anzugeben: 1. bei Energiebedarfsausweisen für Wohngebäude der Wert des Endenergiebedarfs, der auf Seite 2 des Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 6 angegeben ist; 2. bei Energieverbrauchsausweisen für Wohngebäude der Energieverbrauchskennwert, der auf Seite 3 des Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 6 angegeben ist; ist im Energieverbrauchskennwert der Energieverbrauch für Warmwasser nicht enthalten, so ist der Energieverbrauchskennwert um eine Pauschale von 20 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche zu erhöhen; 3. bei Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude der Gesamtwert des Endenergiebedarfs, der Seite 2 des Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 zu entnehmen ist; 4. bei Energieverbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude sowohl der Heizenergieverbrauchs- als auch der Stromverbrauchskennwert, die Seite 3 des Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 zu entnehmen sind. Die Sätze 1 und 2 sind entsprechend auf Energieausweise nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 anzuwenden. Bei Energieausweisen für Wohngebäude nach Satz 1 und nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, bei denen noch keine Energieeffizienzklasse angegeben ist, darf diese freiwillig angegeben werden, wobei sich die Klasseneinteilung gemäß Anlage 10 aus dem Endenergiebedarf oder dem Endenergieverbrauch des Gebäudes ergibt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für Energieausweise nach Satz 1 und nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Arbeitshilfen zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen im Bundesanzeiger bekannt machen.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfsorientiert Energiepass

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Buch

Sind Ihre Energieberater berechtigt Energieausweise auszustellen?

Wie kann ich sicher gehen, dass Ihre Energieberater wirklich dazu berechtigt sind, Energieausweise auszustellen?

Das Ausstellerverzeichnis der Deutschen Energieagentur (dena) listet eine Reihe von Energieausweis-Ausstellern. Die Liste ist aber ohne Gewähr, da es keine verbindliche Prüfung der Ausstellungsvoraussetzungen gibt.


Es bleibt Ihnen im Zweifelsfall nur, die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen direkt beim betreffenden Energieberater nachzufragen.
Die notwendigen Voraussetzungen sind in §21 der Energieeinsparverordnung beschrieben.

Alter Ausweis ungültig nach EnEV 2014?

Seit dem 01.05.2014 ist nun die EnEV 2014 in Kraft. Ist mein alter Energieausweis (nach EnEV 2009) damit ungültig?

Nein, Ihr Energieausweis ist unverändert 10 Jahre ab Ausstelldatum gültig. Auch wenn seitdem eine neue EnEV in Kraft getreten ist.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Buch (13125)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.15 1.11 1.06 1.11 1.14 1.14 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.08 1.07 1.09 1.09 1.08 1.07 1.07 1.07 1.04 1.07 1.09 1.10
2016 1.08 1.09 1.08 1.08 1.11 1.14 1.14 1.13 1.17 1.17 1.13 1.09
2015 1.21 1.18 1.16 1.13 1.13 1.12 1.12 1.13 1.10 1.06 1.07 1.11
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