Energieausweis / Energiepass in Berlin-Britz online bestellen

Wir erstellen Energiepässe in und um Berlin-Britz in Berlin. Sie erhalten von uns Energieausweise nach Verbrauch oder Bedarf, für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude.

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Unsere ausgestellten Energieausweise sind rechtskräftig und gültig für Vermietung und Verkauf.Bestellen Sie Ihren Energieausweis mit unserem Onlineformular ganz einfach online und sparen Sie sich Zeit und Nerven.

Berlin-Britz Energieausweis - So kommt Ihr Gebäude an den rechtskräftigen Energieausweis notwendig für Vermietung und Verkauf

Unser von der dena zugelassener Energieberater prüft Ihren Antrag und ruft Sie bei offenen Fragen zurück.

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Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 23 Regeln der Technik

Absatz (3) Soweit eine Bewertung von Baustoffen, Bauteilen und Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen dieser Verordnung auf Grund anerkannter Regeln der Technik nicht möglich ist, weil solche Regeln nicht vorliegen oder wesentlich von ihnen abgewichen wird, sind der nach Landesrecht zuständigen Behörde die erforderlichen Nachweise für eine anderweitige Bewertung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für Baustoffe, Bauteile und Anlagen, 1. soweit für sie die Bewertung auch im Hinblick auf die Anforderungen zur Energieeinsparung im Sinne dieser Verordnung durch die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 5) oder durch nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung oder Durchführung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union gewährleistet wird, erforderliche CE-Kennzeichnungen angebracht wurden und nach den genannten Vorschriften zulässige Klassen und Leistungsstufen nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften eingehalten werden, oder 2. bei denen nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften über die Verwendung von Bauprodukten auch die Einhaltung dieser Verordnung sichergestellt wird.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfsorientiert bedarfsbasiert

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Britz

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Energieausweis für Eigentumswohnung?

Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, welche ich nun verkaufen möchte. Benötige ich auch dafür einen Energieausweis und wenn ja, kann ich einen verbrauchsbasierten  ausstellen?

1. Ja, ein Energieausweis wird auch hier zwingend zum Verkauf benötigt.

2. Leider ist es nicht möglich, einen Energieausweis für einen einzelnen Gebäudeteil (zB eine einzelne Wohnung) auszustellen. Ein Energieausweis muss immer für das gesamte Objekt angefertigt werden Die Ausnahme: Trennung von Wohn- und Gewerbe mit zwei verschiedenen Energieausweisen (einmal für Wohngebäude und einmal für Nichtwohngebäude).

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Britz (12099)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.17 1.13 1.07 1.13 1.16 1.15 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.09 1.08 1.11 1.10 1.09 1.08 1.08 1.09 1.05 1.08 1.11 1.11
2016 1.10 1.11 1.10 1.10 1.12 1.15 1.16 1.15 1.19 1.19 1.15 1.10
2015 1.23 1.20 1.18 1.15 1.15 1.14 1.14 1.15 1.12 1.08 1.09 1.13
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