Energieausweis / Energiepass in Berlin-Blankenburg online bestellen

Bei uns sind Sie richtig für all Ihre Fragen zum Energieausweis in Berlin-Blankenburg. Egal, ob nach Verbrauch oder nach Bedarf, egal, ob für Wohnhäuser oder für Nichtwohngebäude, bei uns erhalten Sie alle Energieausweise.

Energieausweis in Berlin-Blankenburg - vom Energieberater geprüft und ausgestellt

Unsere ausgestellten Energieausweise sind garantiert rechtskräftig und gültig für Vermietung und Verkauf.Dafür stellen wir Ihnen unsere Bestellformulare zur Seite, mit dem Sie die benötigten Angabenin wenigen Minuten erfassen.

Berlin-Blankenburg Energieausweis - Der Bestellprozess

Wir prüfen Ihre Daten und nehmen mit Ihnen Kontakt auf, wenn es Ungereimtheiten gibt.

Unsere Qualität:

  • individuelle Prüfung aller Energieausweise durch den Energieexperten
  • Ausstellung innerhalb weniger Tage
  • kompetente Beratung per Telefon
  • Kundenzufriedenheit

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 28 Allgemeine Übergangsvorschriften

Absatz (1) Auf Vorhaben, welche die Errichtung, die Änderung, die Erweiterung oder den Ausbau von Gebäuden zum Gegenstand haben, ist diese Verordnung in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung oder der Bauanzeige geltenden Fassung anzuwenden.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfsbasiert bedarfsorientiert

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Blankenburg

Energieausweis für Ferienhaus?

Wir haben ein EFH im Vertrieb, welches wie ein Ferienhaus genutzt wurde (einzelne Wochenenden, Ferien). Aufgrund dessen sind keine 3 Jahre Verbrauch nachweisbar. Ist es dennoch möglich, einen verbrauchsbasierten Energieausweis zu erstellen?

Sollte das Ferienhaus wirklich nur sporadisch genutzt werden, besteht möglicherweise gar keine Verpflichtung, bei Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Die Energieeinsparverordnung sagt (ohne hier den genauen Gesetzestext zu zitieren), dass Gebäude, die nur eingeschränkt beheizt werden und so nicht mehr als 25% der Heizenergie eines vergleichbaren Gebäudes verbrauchen, von der Ausweispflicht befreit sind. Sollte Ihr Ferienhaus also hauptsächlich in den Sommermonaten vermietet sein bzw. über keine fest installierte Heizung verfügen, so können Sie sicher davon ausgehen, dass keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises besteht

Alter Ausweis ungültig nach EnEV 2014?

Seit dem 01.05.2014 ist nun die EnEV 2014 in Kraft. Ist mein alter Energieausweis (nach EnEV 2009) damit ungültig?

Nein, Ihr Energieausweis ist unverändert 10 Jahre ab Ausstelldatum gültig. Auch wenn seitdem eine neue EnEV in Kraft getreten ist.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Blankenburg (13051)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.16 1.13 1.07 1.13 1.15 1.15 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.09 1.08 1.11 1.10 1.09 1.08 1.08 1.09 1.05 1.08 1.11 1.11
2016 1.09 1.11 1.10 1.09 1.12 1.15 1.16 1.15 1.18 1.19 1.14 1.10
2015 1.23 1.20 1.18 1.15 1.15 1.14 1.14 1.15 1.12 1.07 1.08 1.12
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