Energieausweis / Energiepass in Berlin-Alt-Hohenschönhausen online bestellen

Hier erhalten Sie den Energieausweis für Ihre Immobilie in Berlin-Alt-Hohenschönhausen. Wir bieten Ihnen sowohl Energieausweise nach Verbrauch, als auch nach Bedarf an.

Der Energieausweis in Berlin-Alt-Hohenschönhausen - vom Energieberater geprüft

Unsere ausgestellten Energieausweise sind rechtskräftig und gültig für Vermietung und Verkauf.Benutzen Sie dazu unser einfaches Bestellformular – schon sind Sie fertig.

Berlin-Alt-Hohenschönhausen Energieausweise - Der Bestellablauf

Unser Energieberater prüft Ihren Antrag und nimmt bei offenen Fragen Kontakt mit Ihnen auf.

Das zeichnet uns aus:

  • sachkundige Prüfung jedes einzelnen Energieausweises vom Energieberater
  • Prüfung binnen weniger Werktage
  • kostenlose Beratung am Telefon
  • Kundenzufriedenheit

Auszug aus der Energieeinsparverordnung

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§ 27 Ordnungswidrigkeiten

Absatz (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Energieeinsparungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 3 Absatz 1 ein Wohngebäude nicht richtig errichtet, 2. entgegen § 4 Absatz 1 ein Nichtwohngebäude nicht richtig errichtet, 3. entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 Änderungen ausführt, 4. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, 2 oder Satz 3 einen Heizkessel weiter betreibt, 5. entgegen § 10 Absatz 2 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Leitung oder eine dort genannte Armatur gedämmt ist, 6. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Geschossdecke gedämmt ist, 7. entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, einen Heizkessel einbaut oder aufstellt, 8. entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 eine Zentralheizung, eine heizungstechnische Anlage oder eine Umwälzpumpe nicht oder nicht rechtzeitig ausstattet oder 9. entgegen § 14 Absatz 5 die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- oder Warmwasserleitungen oder Armaturen nicht oder nicht rechtzeitig begrenzt.

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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

Absatz (4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die betroffenen Außenbauteile so zu ändern oder auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.

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Fotos Energieausweis

  • bedarfsorientiert Energiepass

Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Alt-Hohenschönhausen

Falsche Adresse auf dem Energieausweis. Was tun?

Ich habe heute meinen Energieausweis erhalten. Leider habe ich wohl nicht drauf geachtet, dass der falsche Buchstabe auf der Anschrift eingetragen ist.
Es sind 3 identische Häuser bzw. Reihenhäuser (gleiche Hausnummer mit unterschiedlichem Buchstabenzusatz). Mein Haus hat die Nr. 33c aber der Energieausweis ist ausgestellt auf 33a. Es sind wie gesagt 3 gleiche Häuser mit der gleiche Ausstattung. Brauche ich zwingend einen neuen Energieausweis?

Ja. Für den Fall, dass Sie vermieten oder weiterverkaufen wollen, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis mit der korrekten Adresse. Der Alteigentümer wollte da sicher Geld sparen und hat nur einen Ausweis für die drei Gebäude ausstellen lassen. Mein Rat: Da sich ja praktisch nur der Adresszusatz ändert, sollte sich der Aufwand für die Neuausstellung in Grenzen halten, also auf einem korrekten Ausweis bestehen.

Alter Ausweis ungültig nach EnEV 2014?

Seit dem 01.05.2014 ist nun die EnEV 2014 in Kraft. Ist mein alter Energieausweis (nach EnEV 2009) damit ungültig?

Nein, Ihr Energieausweis ist unverändert 10 Jahre ab Ausstelldatum gültig. Auch wenn seitdem eine neue EnEV in Kraft getreten ist.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Klimafaktoren in Berlin-Alt-Hohenschönhausen (13051)

Jeder Wert steht für ein Jahr. Das Jahr endet auf den Monat (Tabelle waagerecht) und das Jahr (Tabelle senkrecht). Quelle: DWD
  Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2018 1.16 1.13 1.07 1.13 1.15 1.15 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00
2017 1.09 1.08 1.11 1.10 1.09 1.08 1.08 1.09 1.05 1.08 1.11 1.11
2016 1.09 1.11 1.10 1.09 1.12 1.15 1.16 1.15 1.18 1.19 1.14 1.10
2015 1.23 1.20 1.18 1.15 1.15 1.14 1.14 1.15 1.12 1.07 1.08 1.12
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