Dienstag, 25. August 2009
Die "Orientalische Nacht Leipzig" geht am 3.Oktober 2009 bereits in die
siebente Runde.
Das Event findet dieses Jahr wieder traditionell in den...
Samstag, 18. Juli 2009
Die Energiekennwerte von Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis fallen für ein und dasselbe Gebäude oft sehr unterschiedlich aus. Bei älteren...
Mittwoch, 10. Juni 2009
Eigentümer von gewerblich genutzten Immobielen müssen ab dem 1. Juli 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf einen gültigen Energieausweis vorlegen...


Für Bestandsbauten können Energiepässe auch auf der Grundlage des Energieverbrauchs erstellt werden. Dazu muss der witterungsbereinigte Energieverbrauch in den Mustern der Anhänge 6, 7 oder 9 der EnEV 2007 angegeben werden.
Zur Berechnung des Energieverbrauchskennwertes sind Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen (z.B. Abrechnungen des Energielieferanten) für mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden zu Grunde zu legen, aus denen ein Durchschnittswert zu ermitteln ist. Die drei Abrechnungszeiträume müssen in Summe mindestens einen Zeitraum von 3 Jahren ergeben. Dies soll Aussageungenauigkeiten aufgrund des Nutzerverhaltens entgegenwirken. Zudem sollen längere Leerstände rechnerisch angemessen berücksichtigt werden. Um eine energetische Bewertung und eine Vergleichbarkeit mit entsprechenden Referenzdaten zu ermöglichen, müssen die Verbrauchsdaten einer Klimakorrektur unterzogen werden. Während der Warmwasserverbrauch von der Nutzung abhängt, wird der Raumwärmeverbrauch wesentlich vom lokalen Klima beeinflusst. Dieser muss daher nach den anerkannten Regeln der Technik witterungsbereinigt werden. Entsprechende Klimafaktoren werden von uns in der Regel bereits im Verlauf von zwie Nachfolgemonaten in das Onlineformular implementiert

