Dienstag, 25. August 2009
Die "Orientalische Nacht Leipzig" geht am 3.Oktober 2009 bereits in die
siebente Runde.
Das Event findet dieses Jahr wieder traditionell in den...
Samstag, 18. Juli 2009
Die Energiekennwerte von Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis fallen für ein und dasselbe Gebäude oft sehr unterschiedlich aus. Bei älteren...
Mittwoch, 10. Juni 2009
Eigentümer von gewerblich genutzten Immobielen müssen ab dem 1. Juli 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf einen gültigen Energieausweis vorlegen...


Als Begründung werden dabei aufgeführt:
1. Die ENEV lässt nur geeichte Verbrauchsmessungen als Basis für die Verbrauchsermittlung im Energieausweis zu
2. Bei der Berechnung auf Grundlage von Heizöl-Liefermengen werden vor- und nachherige Restmengen im Tank nicht berücksichtigt, die das Ergebnis aber erheblich verfälschen.
Beide Begründungen sind sachlich falsch und leicht zu entkräften:
zu 1.
Das ist natürlich nicht richtig und jeder kann dies in §19 der ENEV schwarz auf weiß nachlesen (Ist übrigens sehr verständlich und einfach beschrieben). Die ENEV lässt ausdrücklich eigene, sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmessungen zu. Eigentümer sollten sie aber in geeigneter Form dokumentieren
zu 2. Das Restmengenproblem ist eher ein theoretisches und wird auch durch die ständige Kommunikation in den Medien praktisch nicht relevanter
Um eine ganz exakte Verbrauchserfassung für den Energieausweis zu dokumentieren, genügt schon ein Liefertermin, bei dem der Tank vollständig befüllt wurde und nachfolgend Abrechnungszeiträume von mindestens insgesamt 3 Jahren, in denen Liefermengen erfasst wurden und an deren Ende der Tank wieder voll war. Das ist keine Zauberei...sondern das, was eigentlich viele Nutzer von Ölheizanlagen praktizieren und auch belegen können.
Ich hoffe, damit nun auch in dieser Frage, die in letzter Zeit viele Betroffene verunsichert hat, für Klarheit gesorgt zu haben

