Was ist der Energieausweis?

Energieausweis und Energiepass meinen das Gleiche, die korrekte Bezeichnung ist allerdings Energieausweis.

In der Energieeinsparverordnung wird das mehrseitige Formular seit 2007 als Energieausweis beschrieben.

Es informiert über die energetische Qualität von Gebäuden und gibt Hinweise zu energetischen Modernisierungsmöglichkeiten. Entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss jeder Mieter, Pächter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen bzw. Nichtwohngebäuden vor Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, den Energieausweis einzusehen. In öffentlichen Gebäuden muss der Energiepass gut sichtbar ausgehangen werden.

Der Energieausweis muss u.a. folgende Angaben enthalten:

  • Gebäudenutzfläche AN: (in m2)
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • durchschnittlicher Leerstand (in %)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Baujahr der Heizungsanlage
  • Energieträger/Heizungssystem
  • Energieverbrauch
  • Warmwasserverbrauch und die mittlere Warmwassertemperatur (in °C)

Den Energieausweis für Ihr Wohnhaus bzw. Nichtwohngebäude können Sie hier selbst erstellen:

Formularübersicht für den Energieausweis