Dienstag, 25. August 2009
Die "Orientalische Nacht Leipzig" geht am 3.Oktober 2009 bereits in die
siebente Runde.
Das Event findet dieses Jahr wieder traditionell in den...
Samstag, 18. Juli 2009
Die Energiekennwerte von Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis fallen für ein und dasselbe Gebäude oft sehr unterschiedlich aus. Bei älteren...
Mittwoch, 10. Juni 2009
Eigentümer von gewerblich genutzten Immobielen müssen ab dem 1. Juli 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf einen gültigen Energieausweis vorlegen...


Energieausweis und Energiepass meinen das Gleiche, die korrekte Bezeichnung ist allerdings Energieausweis.
In der Energieeinsparverordnung wird das mehrseitige Formular seit 2007 als Energieausweis beschrieben.
Es informiert über die energetische Qualität von Gebäuden und gibt Hinweise zu energetischen Modernisierungsmöglichkeiten. Entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss jeder Mieter, Pächter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen bzw. Nichtwohngebäuden vor Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, den Energieausweis einzusehen. In öffentlichen Gebäuden muss der Energiepass gut sichtbar ausgehangen werden.
Der Energieausweis muss u.a. folgende Angaben enthalten:
Den Energieausweis für Ihr Wohnhaus bzw. Nichtwohngebäude können Sie hier selbst erstellen:

