Energieausweis / Energiepass in Berlin-Wannsee online bestellen
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Berlin-Wannsee Energiepass - Ablauf
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Auszug aus der Energieeinsparverordnung
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§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
Absatz (2) In Fällen des Absatzes 1 Satz 2 sind die in § 3 Absatz 3 sowie in § 4 Absatz 3 angegebenen Berechnungsverfahren nach Maßgabe der Sätze 2 und 4 und des § 5 entsprechend anzuwenden. Soweit 1. Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen, können diese durch vereinfachtes Aufmaß ermittelt werden; 2. energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen, können gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen verwendet werden; hierbei können anerkannte Regeln der Technik verwendet werden; die Einhaltung solcher Regeln wird vermutet, soweit Vereinfachungen für die Datenaufnahme und die Ermittlung der energetischen Eigenschaften sowie gesicherte Erfahrungswerte verwendet werden, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind. Satz 2 kann auch in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 sowie des Absatzes 4 angewendet werden. Bei Anwendung der Verfahren nach § 3 Absatz 3 sind die Randbedingungen und Maßgaben nach Anlage 3 Nummer 8 zu beachten.
...§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
Absatz (5) Wird in Fällen des Absatzes 4 Satz 2 ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, sind die betroffenen Außenbauteilen so zu ändern oder auszuführen, dass der neue Gebäudeteil die Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach § 3 oder § 4 einhält. Bei der Ermittlung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ist jeweils die Zeile 1.0 der Anlage 1 Tabelle 1 oder der Anlage 2 Tabelle 1 nicht anzuwenden. Bei Wohngebäuden ergibt sich der zulässige Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts aus Anlage 1 Tabelle 2; bei Nichtwohngebäuden ergibt sich der Höchstwert des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche aus Anlage 2 Tabelle 2 Zeile 1a, 2a, 3a und 4a. Hinsichtlich der Dichtheit der Gebäudehülle kann auch beim Referenzgebäude die Dichtheit des hinzukommenden Gebäudeteils in Ansatz gebracht werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) in Berlin-Wannsee
Energieausweis für unbeheiztes Lagerhaus?
Ich würde gern einen Energieausweis für mein Lagerhaus ausstellen lassen. Nun fragt mich das Formular nach den Verbrauchswerten der Heizung. Problem: mein Lagerhaus wird gar nicht beheizt. Was soll ich denn nun da angeben?
Einfache und kurze Antwort: Für ein unbeheiztes Lagerhaus muss (und kann auch) kein Energieausweis erstellt werden.
Geben Sie Modernisierungsempfehlungen?
Ja, unsere Energieberater, Ausweis-Aussteller oder Experten geben Modernisierungsempfehlungen.
Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?
Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?
Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 3,0 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.
Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.
Klimafaktoren in Berlin-Wannsee (14109)
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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2018 | 1.10 | 1.06 | 1.01 | 1.06 | 1.09 | 1.09 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 |
2017 | 1.03 | 1.02 | 1.04 | 1.04 | 1.03 | 1.03 | 1.03 | 1.03 | 1.00 | 1.02 | 1.04 | 1.05 |
2016 | 1.03 | 1.04 | 1.03 | 1.03 | 1.06 | 1.08 | 1.09 | 1.08 | 1.12 | 1.12 | 1.08 | 1.05 |
2015 | 1.14 | 1.11 | 1.09 | 1.07 | 1.06 | 1.06 | 1.05 | 1.07 | 1.05 | 1.01 | 1.02 | 1.05 |