Dienstag, 25. August 2009
Die "Orientalische Nacht Leipzig" geht am 3.Oktober 2009 bereits in die
siebente Runde.
Das Event findet dieses Jahr wieder traditionell in den...
Samstag, 18. Juli 2009
Die Energiekennwerte von Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis fallen für ein und dasselbe Gebäude oft sehr unterschiedlich aus. Bei älteren...
Mittwoch, 10. Juni 2009
Eigentümer von gewerblich genutzten Immobielen müssen ab dem 1. Juli 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf einen gültigen Energieausweis vorlegen...


Energieausweise bei Neubau oder Änderung von Gebäuden sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Die wesentlichen Ergebnisse der nach § 3 und § 4 der EnEV 2007 erforderlichen Berechnungen sind anzugeben, sofern dies in den Mustern nach Anhang 6 bis 8 vorgesehen ist. Auch für Bestandsbauten ist der Bedarfsausweis möglich, für solche, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 WE haben (und nicht den energetischen Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen) ist der bedarfsausweis vorgeschrieben.
Beim Energieausweis zur Vorlage bei Eigentümer- oder Mieterwechsel erlaubt die Verordnung die Erfassung von erforderlichen Gebäudedaten durch den Eigentümer, die dieser dann dem Aussteller (z.B. in einem Frage- bzw. Erhebebogen) zur Verfügung stellt. Die Daten müssen dann vom Aussteller auf ihre Plausibilität geprüft werden. Diese Regelung soll zur Kostenbegrenzung und zur Vereinfachung der Ausstellung von Bedarfsausweisen beitragen und kostenintensive Ortstermine vermeiden. Wir bieten ein Onlineformular zum vereinfachten Verfahren an und können den Bedarfsausweis entsprechend kostengünstig erstellen.

